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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 21

Abschnitt: Elektrische Anlagen

Artikel: Planung und Bau Ausgabe: 01.07.2012

(AB 44.c Fahrleitung)

7 Einsatz von Fahrleitungskomponenten

Fahrleitungskomponenten müssen für ihren Einsatz die sicherheitsrelevanten mechanischen und elektrischen Anforderungen erfüllen.

7.1 Fahrleitungskomponenten müssen hinsichtlich der eingesetzten Materialien und der

mechanischen und elektrischen Auslegung der SN EN 5011911, Ziff. 7 und 8 entsprechen.

7.2 Bei der elektrischen Dimensionierung sind die zu erwartenden Überspannungen, die

Betriebs- und Kurzschlussströme sowie die Umgebungstemperatur zu berücksichtigen.

Insbesondere die Temperaturen des Drahtwerks dürfen die zulässigen Temperaturen für die einzelnen Leiter im Normalbetrieb und im Kurzschlussfall nicht überschreiten.

11Siehe AB-EBV, Anhang Nr. 3

Fortsetzung Blatt Nr. 22