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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 4
Abschnitt: Stationen
Artikel: Allgemeines Ausgabe: 01.07.2012
AB 34.3
1 Ziel und Abgrenzung
1.1 Das Ziel der vorliegenden Ausführungsbestimmung ist, die Gefährdung der
Reisenden zu vermeiden und die durch den Zugang zum Perron entstehenden Risiken zu beherrschen.
1.2 Die beste und wenn möglich anzustrebende Lösung ist der räumlich vom Gleis
getrennte Zugang.
1.3 Die Bedingungen, die einen nicht räumlich vom Gleis getrennten Zugang oder einen
Zugang über das Gleis zeitlich getrennt ermöglichen, sind unter den Ziff. 3 bis 5 angegeben.
1.4 Als nicht räumlich vom Gleis getrennter Zugang oder Zugang über das Gleis zeitlich
getrennt gelten die Fälle, bei denen der Perron (auch Aussenperron) nur von einer Seite der Gleisanlage über das Gleis bzw. die Gleise erreicht werden kann.
1.5 Sämtliche Übergänge bei Haltepunkten mit nur einem Gleis sind als Bahnübergänge
zu konzipieren (Art. 37 ff. EBV).
1.6 Zugänge über eine Gleisanlage, die nicht ausschliesslich dem Zugang zum Zug
dienen, sind als Bahnübergänge zu konzipieren (Art. 37 ff. EBV).
1.7 Ausnahmen zu Ziff. 1.6 können Anlagen darstellen, die mit bahnseitiger Regelung
(Prozesse der fahrdienstlichen Betriebsvorschriften) betrieben sind.
2 Zugang räumlich vom Gleis getrennt
Bei den Zugängen zu den Perrons sind die Konflikte zwischen Mensch und
Schienenverkehr mittels Unter- oder Überführungen räumlich zu beseitigen.
3 Allgemeine Bestimmungen zu den Zugängen nicht räumlich vom Gleis getrennt
(Ziff. 4) und über das Gleis zeitlich getrennt (Ziff. 5)
3.1 Der Bahnhof ist betrieblich zu planen. Um die Sicherheit zu gewährleisten sind bei
der Planung die in enger Abhängigkeit stehenden Aspekte Bau, Bahnbetrieb,
Sicherungsanlagen (vgl. AB-EBV zu Art. 39, AB 39.2 und AB 39.3.a, Ziff. 11),
Fahrplan und Reisende (inkl. Personenströme) zu berücksichtigen.
3.2 Nutzungskonzept
Da die Konzeption, das Ausmass und die Gestaltung der Warte- und
Bewegungsbereiche des Reisenden dessen Verhalten massgebend beeinflussen, muss zu Beginn ein Nutzungskonzept des Bahnhofs erstellt werden. Dabei müssen die Personenflüsse mit ihren Einflussgrössen und die Betriebsabwicklung(en) mit ihren zugehörigen Parametern (Sicherungsanlagen, usw.) berücksichtigt werden.
3.3 Der Fahrplan wird von der betrieblichen Planung und der Konzeption der Anlage
beeinflusst.
Fortsetzung Blatt Nr. 5