Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 124 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 111Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.111873 / 217.1/2011/01115

3 Auswirkungen

Nachfolgend werden die Auswirkungen für Bund und Kantone beschrieben, welche der Gesetzesentwurf insbesondere auf finanzieller und personeller Ebene haben wird. In der Ziffer 3.2 werden zudem die Auswirkungen für die Kantone in den Bereichen der Anpassung der Rechtsgrundlagen, der Präventionsmassnahmen, der Verteilung der Mittel für gemeinnützige Zwecke sowie für den Bereich der Bewilligungen und der Aufsicht skizziert. In Ziffer 3.3 werden die finanziellen Auswirkungen der Vorlage im Bereich der Einnahmen von Bund und Kantonen beschrieben.

3.1 Auswirkungen auf den Bund

3.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Die Schaffung einer Konsultativkommission zur Prävention von exzessivem Geldspiel führt zu Kosten für Bund und Kantone, welche sich diese hälftig teilen. Die Kosten setzen sich zusammen aus Entschädigungen für die Kommission zur Prävention von exzessivem Geldspiel sowie deren Sekretariat. Der Aufwand für Taggelder der Kommissionsmitglieder, für allfällige öffentliche Veranstaltungen und für Publikationen ist schwer bezifferbar. Ausgehend vom Budget vergleichbarer Bundeskommissionen ist mit einem Aufwand von jährlich etwa 150 000 Franken zu rechnen, die Lohnkosten für das Sekretariat nicht eingeschlossen. Die dafür von Seiten des Bundes erforderlichen Mittel werden im Rahmen des Voranschlags und der Finanzplanung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes bereitgestellt.

Der Entwurf führt zudem zu einer Erhöhung der Personalkosten, welche im folgenden Abschnitt dargestellt werden.

3.1.2 Auswirkungen auf den Personalbestand

Der Gesetzesentwurf hat Auswirkungen auf den Personalbestand. Diese können zum jetzigen Zeitpunkt erst grob geschätzt werden. Hinzuweisen ist auf den Umstand, dass zu gegebener Zeit zudem zu prüfen sein wird, ob Stellen befristet werden können und ob bei gewissen Vollzugsaufgaben ein etappierter Stellenaufbau vorgesehen werden kann.

Für den Vollzug des Gesetzes werden beim Bund gegen zehn neue Vollzeitstellen zu schaffen sein. Den Grossteil dieser Stellen wird für die neuen Aufgaben veranschlagt, die der ESBK gemäss dem Entwurf übertragen werden. Rund die Hälfte dieser Personalkosten der ESBK wird als Aufsichtskosten zu Lasten der konzessionierten Spielbanken gehen. Auch die Oberaufsichtsbehörde wird ihre neuen Aufgaben nicht ohne zusätzliche Stellen bewältigen können. Schliesslich hat auch die geplante Einsetzung einer Konsultativkommission zur Prävention von exzessivem Geldspiel Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes.