Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 124 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.111873 / 217.1/2011/01115

2012 erreichten alle Spielbanken zusammen einen Bruttospielertrag von über 757 Millionen Franken. Die Spielbanken leisteten 2012 eine Spielbankenabgabe in der Höhe von knapp 374 Millionen Franken; davon flossen gut 319 Millionen Franken in die AHV, während gut 54 Millionen an die Standortkantone der B-Spielbanken gingen.19

Vor einigen Jahren verzeichnete das Pokerspiel einen starken Zulauf. Pokerturniere konnten während einer kurzen Zeitspanne ausserhalb von Spielbanken durchgeführt werden, nachdem die ESBK diese unter bestimmten Bedingungen als Geschicklichkeitsspiele eingestuft hatte. Voraussetzung war auch, dass das kantonale Recht keine anderslautenden Bestimmungen enthielt. Am 20. Mai 2010 hiess das Bundesgericht jedoch eine Beschwerde des Schweizer Casino Verbands gut: Es entschied, dass Pokerturniere der Variante «Texas Hold’em» Glücksspiele darstellen. Somit ist die Organisation derartiger Turniere ausserhalb von Spielbanken seither wieder verboten.20

Lotterien und Wetten

Der Schweizer Lotterie- und Wettmarkt wird von zwei Gesellschaften dominiert: von der Loterie Romande (für das Gebiet der Westschweizer Kantone) und von Swisslos (für die Deutschschweizer Kantone und das Tessin). Nur sie können Lotterien und Wetten einer gewissen Grössenordnung (die gemeinhin als Grosslotterien bezeichnet werden) durchführen.21 Neben diesen beiden Gesellschaften besteht eine Vielzahl von Kleinlotterien, die ebenfalls gemeinnützige oder wohltätige Zwecke anstreben.

Der Bruttospielertrag des Schweizer Lotterie- und Wettmarktes belief sich 2012 auf über 908 Millionen Franken (was einem leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr entspricht); in dieser Zahl sind die Kleinlotterien nicht enthalten, deren Marktanteil jedoch unbedeutend ist.22

2012 haben Swisslos und die Loterie Romande zusammen 557 Millionen Franken an die kantonalen Mittelverteilfonds sowie über die Sport-Toto-Gesellschaft an die nationalen Sportverbände überwiesen. Die beiden Gesellschaften gehören dem europäischen und dem Weltverband der offiziellen, von den jeweiligen Staaten mit dem Angebot von gemeinnützigen Lotterien und Wetten betrauten Lotteriegesellschaften an (www.europeanlotteries.org; www.world-lotteries.org) und arbeiten aktiv mit bei deren internationalen Verankerung. In diesem Rahmen erfüllen sie auch internationale Branchenstandards bzw. verfügen über Zertifizierungen in den Bereichen «Verantwortungsvolles Spiel» und «Sicherheitskontrolle».

Die Einnahmen der Kleinlotterien werden von den Organisatoren direkt für die Finanzierung ihrer gemeinnützigen Vorhaben verwendet.

19 Eidgenössische Spielbankenkommission, Jahresbericht 2012.

20 Siehe BGE 136 II 291.

21 Die Kantone hatten zu diesem Zweck verschiedene Vereinbarungen abgeschlossen, zuletzt die derzeit geltende interkantonale Vereinbarung (siehe oben Ziff. 1.1.1).

22 Gemäss der Lotteriestatistik des BJ belief sich der Bruttospielertrag der Kleinlotterien im Jahr 2012 auf gut zwei Millionen Franken.