Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 124 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.111873 / 217.1/2011/01115
nationalen Angebotsschranken und behördlichen Schutz- und Kontrollmassnahmen erwiesen sich angesichts der Möglichkeiten, die das Internet bietet, zunehmend als unwirksam und bedürfen einer Anpassung. Zudem werden die einzelnen Geldspielangebote durch das Internet für das Spielpublikum mehr und mehr vergleichbar; die Spielerinnen und Spieler wenden sich vermehrt attraktiveren Spielangeboten zu. In den letzten Jahren verzeichnen diverse Staaten indessen Erfolge bei der Eindämmung des illegalen Internet-Geldspielangebots, indem sie sich ebenfalls des technischen Fortschritts bedienen und etwa den Internet-Zugang zu illegalen Anbietern oder – was weniger verbreitet ist – den Zahlungsverkehr zu diesen Anbietern blockieren.
Mit dem technischen Fortschritt geht ein gesellschaftlicher Wandel einher. Das Freizeit-, Konsum- und Mediennutzungsverhalten verändert sich. Dies beeinflusst nicht zuletzt auch die Nachfrage nach Geldspielen. Das Ausfüllen von Lotto-Spielscheinen, die gegen eine Quittung am Kiosk abgegeben werden und auf deren Gewinnermittlung tagelang gewartet werden muss, entspricht nicht mehr den Gewohnheiten, Bedürfnissen und Verhaltensweisen der Generation, die mit Computer, Handy, Spielkonsolen etc. aufgewachsen ist.
Für die Spielbanken sind zudem weltwirtschaftlich-konjunkturelle sowie weitere gesellschaftspolitische Entwicklungen von grosser Bedeutung. Die Finanzkrise mit der Schwäche des Euro im Vergleich zum Schweizer Franken und das Rauchverbot haben dazu geführt, dass die Spielbankenerträge seit dem Rekordstand im Jahr 2007 erheblich gesunken sind.
Schliesslich ist die Entwicklung der Geldspielgesetze – insbesondere in den Nachbarländern der Schweiz – als bedeutender Einflussfaktor zu erwähnen. Die Ausweitung des Geldspielangebots in Italien oder das Wachstum der grenznahen Spielhallen in Süddeutschland wirken sich auf den Schweizer Geldspielmarkt aus. Die Ausländerinnen und Ausländer spielen seltener in der Schweiz, während die Schweizerinnen und Schweizer vermehrt im Ausland spielen.
1.1.4 Massnahmen gegen Sportwettkampfmanipulation
Zur Gefahr von Sportwettkampfmanipulationen
Unter dem Begriff Sportwettkampfmanipulation werden Absprachen über regelwidrige Änderungen des Verlaufs oder des Ergebnisses eines sportlichen Wettkampfs bzw. eines spezifischen Sportereignisses (z. B. ein Match oder Rennen) verstanden. Die Manipulation erfolgt, um einen Vorteil, häufig einen Wettgewinn, für sich selbst oder andere zu erzielen. Im klassischen Fall werden Sportlerinnen und Sportler oder Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter bestochen, damit diese das Spielergebnis im Sinne der Manipulationsabsprache beeinflussen. Der Auftraggeber gibt, meist über einen Mittelsmann, dem Spieler oder Schiedsrichter Anweisungen, wie das Spiel zu manipulieren ist. Gelingt es dem Mittelsmann, eine solche Manipulationsabsprache zu treffen, schliesst der Auftraggeber
– im Fall einer im Zusammenhang mit Sportwetten stehenden Wettkampfmanipulation – über Helfer entsprechende Sportwetten bei Wettanbietern ab. Nicht selten stammen die Wetteinsätze dabei aus anderen kriminellen Tätigkeiten. Tritt das manipulierte Spielergebnis ein, wird der Wettgewinn an die Helfer ausbezahlt. Die Wettgewinne werden von diesen dem Auftraggeber gewaschen übergeben.