Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 124 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.111873 / 217.1/2011/01115
Werte in anderen Teilen der Welt bei. Aus sozialer und gesellschaftlicher Sicht besteht daher ein erhebliches öffentliches Interesse am Schutz der Glaubwürdigkeit des Sports.
Internationale Initiativen
Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat den dringenden Handlungsbedarf erkannt und bereits im Jahr 2011 die Founding Working Group on the fight against irregular and illegal sports betting (IOC-Working Group) gegründet. Anlässlich des vierten Treffens im Mai 2013 hat die IOC-Working Group Empfehlungen zu konkreten Massnahmen in den Bereichen Erziehung und Information, Überwachung, Aufklärung und Analyse sowie Gesetzgebung und Regulierung verabschiedet27. Ende 2013 hat das IOC ein zentrales Informationssystem betreffend die Integrität des Sports (IBIS) geschaffen.
Auch der Europarat ist tätig geworden. Im September 2011 wurden von den Sportministern des Europarats Empfehlungen zum Schutz der Integrität des Sports, insbesondere zur Bekämpfung von Spielmanipulation (match-fixing) verabschiedet. In diesen Empfehlungen wird auf die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit von Staat, Akteuren der Sportwelt sowie Wettunternehmen bei der Bekämpfung von Wettmanipulation im Sport hingewiesen. Konkret werden insbesondere staatliche Regelungen zum Schutz der Integrität des Sports und zur Bekämpfung negativer Auswirkungen von Sportwetten gefordert. In einem nächsten Schritt sollen diese Empfehlungen in eine europäische Konvention gegen Wettkampfmanipulation münden. Der Ministerrat hat deshalb die EPAS28 beauftragt, einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten. Diese Arbeiten sollen im Herbst 2014 mit der Unterzeichnung der Konvention in Magglingen abgeschlossen werden.
1.1.5 Rechtsvergleichung
Deutschland
In Deutschland ist die Durchführung von Glücksspielen generell bewilligungspflichtig. Der Bund ist für die Pferdewetten und die Automaten zuständig, die ausserhalb von Spielbanken aufgestellt werden. Die 16 Länder sind somit für die Spielbanken, die Lotterien und für jene Wetten zuständig, die sich nicht auf Pferderennen beziehen; bei den meisten Spielen, die im Kompetenzbereich der Länder liegen, kann von einem faktischen Monopol gesprochen werden.
Die Länder hatten einen Staatsvertrag zum Lotteriewesen abgeschlossen, der 2004 in Kraft trat. Damit wurde ein gemeinsamer Rahmen für die Durchführung der Lotterien und Sportwetten festgelegt. Mit Entscheidung vom 28. März 2006 erachtete das deutsche Bundesverfassungsgericht jedoch, diese Vereinbarung verstosse gegen das Grundgesetz; ein Monopol sei nur in Verbindung mit Massnahmen zur Prävention der Spielsucht zulässig. Am 1. Januar 2008 ist ein neuer Staatsvertrag zwischen den Ländern (Staatsvertrag zum
27 Empfehlungen der IOC-Working Group vom 14. Mai 2013, «http://www.olympic.org/news/founding-group-on-fight-against-irregular-and-illegal-betting-callsfor-a-universal-monitoring-system/199073» (zuletzt eingesehen am 31. Juli 2013).
28 Enlarged Partial Agreement on Sport (Europäisches Netzwerk im Bereich Sport).