Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 124 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.111873 / 217.1/2011/01115
Aufgrund des durch das Internet begünstigten rasanten Wachstums der legalen und illegalen Sportwetten-Bruttospielerträge ist der Sportwettmarkt während den letzten 10 Jahren schätzungsweise um rund 300 Prozent gewachsen. Gemäss Schätzungen der World Lottery Association betrug der Bruttospielertrag der Sportwettanbieter (Wetteinsätze abzüglich ausbezahlter Wettgewinne) im Jahr 2012 rund 25 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 11 Milliarden auf illegale Wettanbieter23. Wenn man von einer durchschnittlichen Gewinnausschüttungsquote von 80 Prozent an die Wettteilnehmer ausgeht, kommt man auf einen weltweiten Umsatz von rund 125 Milliarden Euro. Neben den hohen umgesetzten Summen und der geringen Regulierung der (Internet-) Sportwettenanbieter in Asien und aus Offshore-Standorten dürfte das relativ geringe Risiko, bei Wettkampfmanipulationen entdeckt zu werden, für das Interesse von kriminellen Organisationen gesorgt haben.
Für Europa listet der Dachverband der internationalen olympischen und nicht olympischen Sportverbände «SportAccord» für das Jahr 2011 14 neue Fälle von Wettkampfmanipulation in Zusammenhang mit Sportwetten auf (weltweit werden 35 Fälle aufgeführt). Betroffen sind dabei im weltweiten Kontext neben dem Fussball (11 Fälle) auch die Sportarten Cricket, Handball, Rugby, Sumo und Tennis24. Die Dunkelziffern dürften um ein Vielfaches höher sein.
Auch die Schweiz bleibt von den Machenschaften krimineller Organisationen nicht verschont. Im Jahr 2009 leitete die Bundesanwaltschaft gegen acht Fussballspieler eine Strafuntersuchung ein. Fünf Spieler wurden durch Strafbefehl der Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Wettbetrug nach Artikel 146 Absatz 1 und 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 193725 (StGB) beziehungsweise teilweise zusätzlich zu Gehilfenschaft zu versuchtem gewerbsmässigem Wettbetrug verurteilt. Auch hier wird vermutet, dass im Hintergrund asiatische Personengruppen mit im Spiel waren. Drei Spieler zogen den Entscheid der Bundesanwaltschaft an das Bundesstrafgericht weiter. Sie wurden am 13. November 2012 vom Vorwurf der Gehilfenschaft zum Betrug freigesprochen.26
Schutzbedürfnis des Sports
Korruption und Spielmanipulation greifen den Sport in seinem Fundament an. Sie stellen neben Doping die grössten Bedrohungen für den Sport dar und schaden dem Ansehen des Sports dadurch, dass sie die Unvorhersehbarkeit sportlicher Wettkämpfe aufheben und im Widerspruch zu den grundlegenden Werten des Sports wie Fairness und Respekt stehen.
Die gesellschaftliche Rolle des Sports hat eine enorme Entwicklung erfahren: Der Sport dient der Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und Produktivität durch körperliche Aktivität. Weiter hat der Sport integrierende Funktion (soziale Eingliederung, Chancengleichheit, gesellschaftlicher Zusammenhalt) und trägt massgeblich zur Persönlichkeitsbildung (Förderung von Ehrenamt und aktiver Bürgerschaft) sowie zur Förderung der sportlichen
23 Präsentation der World Lottery Association vom 29. Januar 2013 vor der EPAS-Arbeitsgruppe des Europarates.
24 SportAccord, Integrity in Sport, November 2011, S. 7 ff.
25 SR 311.0
26 Siehe Urteile Bundesstrafgericht vom 13. November 2012, SK 2011.33.