Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 55 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.126184 / 217.1/2011/01115

subsumiert werden. Die ESBK und Fay Automaten verlangen, die Geschicklichkeitsspiele dürften nicht den Grossspielen zugeordnet werden.

Buchstabe f

GastroSuisse unterstützt die Definition ausdrücklich. BS wünscht, die Kleinspiele seien grosszügiger zu definieren, damit etwa auch interkantonal durchgeführte Lotterien als Kleinspiele gelten könnten. SG regt an, ausserhalb der Spielbanken seien keine Geldspielturniere zuzulassen, oder diese seien zumindest auf Pokerturniere zu beschränken, die diesfalls nicht unter die Kleinspiele fallen dürften, sondern eine eigene Spielkategorie zu bilden hätten. Die SVP fordert, auf Verordnungsstufe sei sicherzustellen, dass keine Abgrenzungsprobleme zu den Grossspielen entstünden. Die EVP vermisst eine Definition der kleinen Geldspielturniere und fragt, welcher Regelung die Geschicklichkeitsspiele unterliegen würden, die weder automatisiert, noch interkantonal, noch online durchgeführt werden. Swisslos und die Sport-Toto-Gesellschaft schlagen vor, Tombolas im Sinne von Artikel 2 des bestehenden Lotteriegesetzes seien zusätzlich zu den kleinen Lotterien als eigene Spielkategorie innerhalb der Kleinspiele aufzunehmen. Die LoRo schlägt vor, die Bestimmung sei durch Streichung der Klammer «(Kleinlotterien, lokale Sportwetten, kleine Geldspielturniere)» zu kürzen.

Buchstabe g

Die Bestimmung wird von der SVP begrüsst; durch die Negativdefinition würden Kompetenzkonflikte zwischen Bund und Kantonen sowie Lücken vermieden. Auch Swisslos unterstützt die Bestimmung, zeigt sich aber offen für eine positive Definition der Spielbankenspiele, vorausgesetzt, die Spielbanken unterstützten diesfalls den Gesetzesentwurf. SG und St. Gallen Bodensee Tourismus fordern eine Begriffsdefinition, die den Spielbanken erlaube, konkurrenzfähig zu bleiben. Die SP wünscht die Prüfung einer positiven Definition der Spielbankenspiele, ohne dass dadurch die Gefahr von Gesetzeslücken entstünde. Eine positive Definition der Spielbankenspiele fordern die CVP und die LoRo. Eine positive und wettbewerbsfähige Definition der Spielbankenspiele fordern die Città di Lugano, die Gemeinde St. Moritz, das Grand Resort Bad Ragaz, die Bad Ragaz Förderstiftung, St. Moritz Bäder AG, hotelleriesuisse und die Sbn-A. Mit eigenem Formulierungsvorschlag fordern eine positive und wettbewerbsfähige Definition der Spielbankenspiele die Sbn-B, die Sbn-C, die Casinos Davos, Bad Ragaz und Barrière, Davos Klosters, die Gemeinden Freienbach und Altendorf, die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz, Schwyz Tourismus und die Danuser von Platen GmbH. Der Verkehrsverein Höfe am Etzel verlangt eine «klare Definition» der Spielbankenspiele. Die ESBK beantragt eine Ergänzung der Definition, welche namentlich Beispiele von Spielbankenspielen wie Roulette, Poker und Black Jack enthält.

Artikel 4 Bewilligung oder Konzession

Die Piratenpartei lehnt eine Bewilligungs- und Konzessionspflicht ab.

5.2 Kapitel 2: Spielbanken

5.2.1 Generelle Einschätzung

Dieses Kapitel stösst bei der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer in seinen Grundzügen auf Zustimmung (Grundsatz der Konzessionspflicht für die Spielbanken, Möglichkeit der Online-Durchführung, Bewilligungspflicht für die Durchführung