Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 55 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 19Fedlex · Ergebnisbericht

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.126184 / 217.1/2011/01115

Artikel 9 Voraussetzungen für die Online-Durchführung von Spielbankenspielen

Die FDKL, AR, BE, BL, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SW, UR, VD, ZG, ZH und die Comlot heissen das für die Online-Spiele gewählte Konzessionsmodell, d. h. die Erweiterung bestehender Konzessionen, gut. In den Augen der RGA ist dieses Modell diskriminierend und soll der Markt zumindest für die europäischen Anbieter geöffnet werden. Die ESBK ist ebenfalls gegen das gewählte Konzessionsmodell. Sie beantragt, dass das Modell der «ungebundenen Konzession» mit einer vom Bundesrat festzulegenden Anzahl Online-Konzessionen bevorzugt wird. Falls am gewählten Modell festgehalten werde, beantragt sie, im Gesetz oder allenfalls in der Verordnung die maximale Anzahl Online-Konzessionen festzulegen.

Für die Piratenpartei sind die Voraussetzungen für die Online-Durchführung von Spielbankenspielen zu streng und müssen komplett gestrichen oder zumindest weniger restriktiv gestaltet werden.

Die Sbn-C, die Casinos Davos, St. Moritz, Bad Ragaz und Barrière, die Casino Austria (Swiss) AG, Davos Klosters, die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz, die Danuser von Platen GmbH, das Grand Resort Bad Ragaz, die Bad Ragaz Förderstiftung, die Città di Lugano sowie die Città di Mendrisio unterbreiten einen konkreten Formulierungsvorschlag in dem Sinne, dass die Wirtschaftlichkeit der Online-Durchführung nicht als Voraussetzung für die Erteilung einer Konzession gilt.

Der Fachverband Sucht möchte in diesem Artikel regeln, unter welchen Voraussetzungen die Konzessionierung bei einem Überangebot an Spielen beschränkt werden kann.

Die EVP fordert die Streichung dieser Bestimmung.

Artikel 10 Verfahren

Die Schuldenberatung Schweiz unterbreitet einen Formulierungsvorschlag mit dem Antrag, die Konsultativkommission zur Prävention von exzessivem Geldspiel in das Konzessionierungsverfahren einzubeziehen.

Artikel 11 Entscheid

Die Piratenpartei fordert, dass die Kompetenz zur Erteilung der Konzession den Kantonen oder Gemeinden erteilt wird und dass der Entscheid beschwerdefähig ist. Gemäss der ESBK hingegen soll der Entscheid über die Erteilung der Konzession nicht beschwerdefähig sein.

Artikel 12 Gültigkeitsdauer

Die Piratenpartei fordert, dass die Konzessionen für die Online-Durchführung von Spielen nicht mit den Konzessionen für landbasierte Spielbanken verknüpft sind.

Die Sbn-C, die Casinos Davos, St. Moritz, Bad Ragaz und Barrière, die Casino Austria (Swiss) AG, Davos Klosters, die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz, die Danuser von Platen GmbH, das Grand Resort Bad Ragaz, die Bad Ragaz Förderstiftung, die Città di Lugano und die Città di Mendrisio fordern mit konkretem Formulierungsvorschlag, dass die Konzession auf jeden Fall zwanzig Jahre gilt, ausser bei der ersten Erteilung einer Konzession für Online-Spiele.