Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 55 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.126184 / 217.1/2011/01115

Artikel 22 Anzahl Veranstalterinnen

GE, NE und die Société Henry Dunant begrüssen die Bestimmung explizit.

2. Abschnitt Spielbewilligung

Artikel 23 Bewilligungspflicht

Absatz 2

Die LoRo wünscht mit eigenem Formulierungsvorschlag die Ausdehnung des Anwendungsbereiches des vereinfachten Verfahrens.

Artikel 24 Voraussetzungen

Absatz 1

Während die Piratenpartei einen Rechtsanspruch auf Bewilligung fordert, möchte die Comlot mit eigenem Formulierungsvorschlag verdeutlichen, dass kein solcher Rechtsanspruch besteht. Die CVP schlägt vor, dass für Grossspiele die gleichen Bewilligungsvoraussetzungen wie für Spielbankenspiele gelten sollen. GREA, die NAS, die Sucht Schweiz, Ticino Addiction, der VJPS, die SSAM, das CHUV und die Comlot verlangen meist mit eigenem Formulierungsvorschlag eine Ergänzung der Bestimmung dahingehend, dass das Angebot an Geldspielen mengenmässig beschränkt wird oder werden kann. Die SSAM und das CHUV halten dafür, dass die Erteilung einer Spielbewilligung an die Einhaltung präziser Vorgaben im Bereich des Sozialschutzes zu knüpfen ist. GAT-P und IRGA verlangen, dass die Bewilligungsvoraussetzungen so auszugestalten sind, dass dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung Rechnung getragen wird. Die Schuldenberatung Schweiz schlägt mit eigenem Formulierungsvorschlag den Einbezug der Konsultativkommission zur Prävention von exzessivem Geldspiel ins Bewilligungsverfahren vor. Privatim weist darauf hin, dass das allfällige Bearbeiten von besonders schützenswerten Personendaten eine explizite gesetzliche Grundlage benötigen würde. Das CIES regt an zu prüfen, ob die Höhe der einzelnen Einsätze auch im Bereich der Grossspiele beschränkt werden sollte.

Absatz 2

Die Bestimmung wird von NE und dem CIES explizit begrüsst. NE schlägt allerdings vor, das Begriffspaar «Kinder und Jugendliche» durch den Begriff «Minderjährige» zu ersetzen.

Absatz 3

ZH, LU und UR fordern, dass das Gesetz explizit vorsehen muss, dass eine internationale Zusammenarbeit mindestens im heutigen Umfang auch weiterhin möglich sein wird. Während GE die entsprechende Rechtsetzung an die Kantone delegieren möchte, lehnt Swisslos eine Regelung bloss auf Verordnungsstufe ab. Auch die LoRo lehnt die Delegation an den Bundesrat ab und schlägt mit eigenem Formulierungsvorschlag eine materielle Lösung im Gesetz selber vor.

Artikel 25 Gesuch

Die CVP hält dafür, dass für Grossspiele die gleichen Bewilligungsvoraussetzungen wie für Spielbankenspiele gelten sollen. Die SSAM und das CHUV schlagen vor, dass die Erteilung einer Spielbewilligung an die Einhaltung präziser Vorgaben im Bereich des Sozialschutzes zu knüpfen sei. GAT-P und IRGA verlangen, dass im Bewilligungsverfahren dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung Rechnung getragen wird. Das CIES schlägt vor,