Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/53: Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) · 128 Seiten
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tionen über genetische Untersuchungen erhält, insbesondere zu Direct-to-Consumer Gentests. Sollte eine Unterzeichnung bzw. Ratifizierung ins Auge gefasst werden, wäre das GUMG entsprechend zu ergänzen.
1.2.8 Revisionsbedarf aus der Sicht anderer Bundesstellen und Einbezug von Experten
Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK)
Die GUMEK hat dem Bundesrat am 21. Februar 2013 eine Empfehlung zur Revision des GUMG16 u.a. mit den folgenden Vorschlägen unterbreitet:
- Geltungsbereich: Der Geltungsbereich soll auf alle genetischen Untersuchun-
gen zur Abklärung von Eigenschaften des Erbguts erweitert werden, unabhängig davon, ob es sich um ererbte oder erst im Laufe des Lebens erworbene Eigenschaften handelt.
- Berücksichtigung neuer Technologien: Der Einsatz von neuen Technologien
führe vermehrt zu Überschussinformationen. Der rechtliche Rahmen müsse sicherstellen, dass die untersuchte Person das oder die Untersuchungsergebnisse ganz oder in Teilen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder gar nicht zur Kenntnis nehmen kann. Zudem sollte das Gesetz die Aufbewahrung der genetischen Information aufnehmen und regeln.
- DTC GT: Die GUMEK erachtet, trotz Vorbehalten, eine vorsichtige Öffnung
des DTC GT-Marktes nach einem risikobasierten Ansatz und unter restriktiven, in der Stellungnahme ausgeführten Bedingungen als die zurzeit beste Option.
- Erstellung von DNA-Profilen: die bestehende Definition mit der Abgrenzung
zwischen codierenden und nicht-codierenden Abschnitten solle aufgehoben werden.
- Neue Laborlandschaft mit einer Zersplitterung des Untersuchungsprozesses:
Das Bewilligungswesen sei so zu gestalten, dass diesem Phänomen Rechnung getragen wird.
- Typisierung von Blut- und Gewebemerkmalen: Die GUMEK empfiehlt, die
entsprechenden Artikel so anzupassen, damit die Typisierung bei urteilsunfähigen Personen und bei Embryonen bzw. Föten unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden kann.
- Strafbestimmungen: Die Strafbestimmungen sollen nicht nur Ärztinnen und
Ärzte bzw. Labormitarbeitende betreffen, sondern auf alle Personen erweitert werden. Der missbräuchliche Einsatz von Gentests sei zu sanktionieren, unabhängig davon, ob die Untersuchungen im In- oder Ausland durchgeführt werden.
Fedpol
Als federführende Behörde für den Vollzug des DNA-Profilbereichs hat fedpol angeregt, im Gesetz klare Vorgaben und Voraussetzungen für die verschiedenen
16 Empfehlung 12/2013 der GUMEK, einsehbar unter www.bag.admin.ch/gumek > Stellungnahmen und Empfehlungen