Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/53: Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) · 128 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht

wurden. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind Untersuchungen, die durch Gesetze in anderen Bereichen hinreichend geregelt sind (vgl. Ziff. 1.3.2).

Mit der Erweiterung des Geltungsbereichs sollen die folgenden Ziele erreicht werden:

- die Schaffung von Rechtssicherheit, indem die Frage der Zulässigkeit von Untersuchungen, die bisher nicht dem Geltungsbereich unterstellt sind, geklärt wird,

- die Festlegung von Mindestanforderungen, welche alle genetischen Untersuchungen zu erfüllen haben,

- die Entschärfung der Abgrenzungsproblematik zwischen genetischen Untersuchungen, die bisher durch das Gesetz geregelt sind und solchen, die bisher nicht geregelt sind, und

- der zukunftsorientierte Schutz aller besonders schützenswerten genetischen Eigenschaften, auch jener, die erst im Laufe des Lebens erworben werden.

Da nicht bei allen genetischen Untersuchungen die gleichen Anforderungen erfüllt werden müssen, schlägt der Bundesrat für die einzelnen Bereiche unterschiedliche Regelungsdichten vor, unter Berücksichtigung der Konsequenzen eines möglichen Missbrauchs sowie des Schutzbedarfs von betroffenen Personen.

Die unterschiedlichen Aspekte der Erweiterung des Geltungsbereichs werden nachfolgend kurz zusammengefasst.

1.3.1.1 Abgestufte Regelungsdichte für genetische Untersuchungen innerhalb und ausserhalb des medizinischen Bereichs

Dem umfassenden Geltungsbereich unterstehen neu auch genetische Untersuchungen von ererbten oder vererbbaren Eigenschaften, die weder in einem medizinischen Kontext noch im Rahmen der Erstellung eines DNA-Profils durchgeführt werden. Diese werden als genetische Untersuchungen ausserhalb des medizinischen Bereichs den genetischen Untersuchungen im medizinischen Bereich gegenüber gestellt.

Genetische und pränatale Untersuchungen im medizinischen Bereich

Dieser Bereich entspricht weitgehend dem medizinischen Bereich des aktuellen GUMG mit den heute geltenden Anforderungen. Genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich sind mit einer klinischen Fragestellung verbunden und finden in einem medizinischen Kontext (Arztpraxis, Spital) statt. In diesem Kontext erhobene genetische Daten sind gesundheitsrelevante Daten, die von der Datenschutzgesetzgebung als besonders schützenswerte Personendaten eingestuft werden17. Allfälligen Missbräuchen soll durch eine strenge Regelung vorgebeugt werden. Ein persönliches Verhältnis zwischen einer Ärztin oder einem Arzt und der betroffenen Person wird als wesentliche Massnahme zum Schutz vor missbräuchlichen genetischen Untersuchungen erachtet. Einerseits wird mit dem persönlichen Kontakt eine adäquate Aufklärung und Beratung als Voraussetzung für eine selbstbestimmte

17 Vgl. Artikel 3 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz,