Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/53: Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) · 128 Seiten
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Inkrafttreten des Gesetzes einberufen und besteht aus 12 Mitgliedern aus verschiedenen relevanten Fachbereichen.
Ausdrücklich nicht anwendbar ist das Gesetz auf genetische Untersuchungen zu Forschungszwecken und auf die Erstellung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen. Für erstere gilt das Humanforschungsgesetz vom 30. September 20113, für letztere das DNA-Profil-Gesetz vom 30. Juni 20034. Zuständige Bundesstelle für die Betreuung des GUMG und die damit einhergehenden Vollzugsaufgaben im medizinischen Bereich ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Für den DNA-Profilbereich ist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), namentlich das Bundesamt für Polizei (fedpol), zuständig.
1.2 Revisionsbedarf
1.2.1 Entwicklung neuer Technologien
Seit der Verabschiedung des GUMG durch die Eidgenössischen Räte haben neue Erkenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Genen und menschlichen Eigenschaften unser Verständnis über die Möglichkeiten und die Aussagekraft von genetischen Untersuchungen tiefgreifend verändert (vgl. z.B. die Ausführungen zur Epigenetik, Ziff. 1.2.3.3). Zudem setzten technische Entwicklungen ein, die die Qualität genetischer Analysen und die Laborlandschaft tiefgreifend veränderten. Beides erfordert eine Neubewertung wesentlicher Inhalte des GUMG. Während bei genetischen Untersuchungen bislang in der Regel ganz gezielt ein einzelnes genetisches Merkmal abgeklärt wurde, ermöglichen heute neue Technologien eine relativ schnelle und kostengünstige Analyse des gesamten Erbguts (Gesamtgenom) oder zumindest all jener Abschnitte, welche potentiell für Eiweisse codieren (Exom). Ermöglicht wird dies durch einen neuen Ansatz zur Bestimmung der Reihenfolge der Basenpaare im DNA-Strang (d.h. der Sequenz der Basen), der „Hochdurchsatzsequenzierung“ (auch „Next Generation Sequencing“ genannt). Dadurch, dass gleichzeitig mehrere Gene analysiert werden, kann gerade bei Krankheiten, bei denen die zugrundeliegende Veränderung im Erbgut noch weitgehend unbekannt ist, die Diagnosestellung viel schneller und zuverlässiger erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass diese neue Methode die bisher üblichen, zielgerichteten Untersuchungen von Einzelgenen mehr und mehr ersetzen wird.
Als weitere, neu in der genetischen Diagnostik eingesetzte Technologie kann auch die vergleichende Genom-Hybridisierung (DNA-CHIP-Technologie oder Microarray) genannt werden. Sie dient dem schnellen und effizienten Vergleich einer DNA-Probe der betroffenen Person mit einer bekannten Referenzprobe. Das Resultat der Untersuchung zeigt auf, welche Chromosomen oder Chromosomenabschnitte einen Zugewinn (wie bei der Trisomie 21 bzw. dem Down-Syndrom, bei dem das Chromosom 21 in dreifacher Ausführung vorliegt) und welche einen Verlust aufweisen (wie bei der Monosomie X bzw. dem Turner Syndrom, bei dem den betroffenen Frauen ein X-Chromosom fehlt). Diese Methode liefert viel detailliertere Informationen über die Struktur der Chromosomen und Chromosomenabschnitte
3 SR 810.30
4 SR 363