Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/53: Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) · 60 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision des GUMG
interpretiert werden können (sogenannte variants of unknown significance). Gemäss VS und UniBE-Theol muss die Gesetzesrevision die anstehenden Entwicklungen im NIPT-Bereich unbedingt mehr berücksichtigen, während NEK eine klare gesetzliche Regelung fordert, um zu verhindern, dass die unkontrollierte Ausweitung des Testangebots zu einer Vervielfachung von unklaren Ergebnissen führt.
SVP ist der Ansicht, dass grundsätzlich neben der Geschlechterselektion auch eine Abtreibung aufgrund einer Behinderung verhindert werden muss. Insieme warnt davor, vorschnell und verallgemeinernd Diagnosen oder Behinderungen mit einem leidvollen Leben gleichzusetzen und weist darauf hin, dass die Lebensqualität behinderter Menschen vielmehr durch gesellschaftliche Barrieren, fehlende Unterstützung und Vorurteile beeinträchtigt ist. Insieme spricht sich zudem gegen die Erarbeitung von Listen von Diagnosen und Behinderungen aus, die schliesslich zu einer generellen Wertung über den Lebenswert der betroffenen Menschen führen.
KB-SKB befürchtet, dass mit der Regelung die Möglichkeit erweitert wird, Abtreibungen aufgrund einer pränatalen Untersuchung durchzuführen und damit eine eugenische Praxis zu erweitern, und fordert, dass die Abklärung der Beeinträchtigung der Gesundheit des Embryos oder des Fötus nur zu therapeutischen Zwecken durchgeführt werden darf. UniBE-Theol bemerkt, dass die Vermeidung bestimmter Krankheiten – solange keine Therapiemöglichkeit besteht – nur durch Negativselektion der betroffenen Embryonen und Föten möglich ist und sieht eine Spannung zwischen Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 4 (Diskriminierungsverbot). Eine zur Normalität werdende vorgeburtliche Selektion würde auch die Menschenwürde lebender und in dieser Art beeinträchtigter Personen tangieren, weil sie mit der Hinterfragung ihres Lebensrechts allein auf Grund ihrer Beeinträchtigung rechnen müssen. Zukunft CH fordert, dass pränatale Untersuchungen ausschliesslich dem Ziel dienen sollen, die Schwangerschaft erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
AG unterstützt die Präzisierungen der Anforderungen an vorgeburtliche genetische Untersuchungen. BS weist darauf hin, dass die Artikel 15 und 50 Absatz 4 in Widerspruch zueinander stehen, weshalb auch die pränatalen Vaterschaftsabklärungen in Absatz 1 zu erwähnen sind; Artikel 50 Absatz 6 würde sich somit erübrigen. SZ begrüsst die Einschränkungen und die Ausnahmeregelungen im Bereich der Pränataldiagnostik nach Absatz 1. Auch SVP befürwortet die leichten Verschärfungen in diesem Bereich. Insieme begrüsst es, dass nur Eigenschaften abgeklärt werden dürfen, welche die Gesundheit des Embryos oder des Fötus beeinträchtigen, während mws ausdrücklich die explizite Auflistung der zugelassenen pränatalen Untersuchungen gutheisst.
Allgemeine Einschränkung pränataler Untersuchungen (Abs. 1 Bst. a)
IEH2 macht auf einen Fehler in der französischen Fassung des Vorentwurfs aufmerksam, gemäss der es sich um Eigenschaften handelt, welche die Gesundheit „direkt oder wesentlich“ beeinträchtigen, anstatt der korrekten kumulativen Formulierung („direkt und wesentlich“) der deutschen und italienischen Fassung.10
14 Vernehmlassungsteilnehmende (AG, SO, CVP, Grüne, SP, ap, br, GFCH, HGS, IH, procap, SAG, UniBE-Theol und vahs) befürworten die vorgeschlagene Verschärfung, während sie von 5 Teilnehmenden (EVP, APAC, IEH2, SGS und USZ) abgelehnt wird. In zahlreichen Stellungnahmen (VS, FDP, Grüne, SP, ap, APAC, br, FI, Gensuisse, HGS, IH, MERH, NEK, procap, SAG, UniBE-Theol und vahs) werden Zweifel angebracht oder Präzisierungen verlangt.
AG begrüsst die Ergänzung mit dem Begriff „wesentlich“ mit Blick auf die zu erwartende Zunahme des Testangebots. SO unterstützt das Bestreben, die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen einzig aufgrund leichter Behinderungen zu verhindern und die damit verbundene Präzisierung im Gesetz. Auch CVP stimmt zu, weil sie strikt gegen die Herstellung von Menschen nach Wunsch ist. Weitere Teilnehmende befürworten ausdrücklich die Einschränkung der Pränataldiagnostik und machen gleichzeitig
10 4 Vernehmlassungsteilnehmende (VS, EVP, FDP und IEH2) haben ihre Stellungnahme zu Artikel 15 in französischer Sprache eingereicht. Es kann nicht zweifelsfrei eruiert werden, inwiefern der Fehler in der französischen Fassung ihre Aussage beeinflusst hat.