Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 170 Seiten
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Rahmen des Aufsichtsauftrags gemäss FINIG bleibt das Prinzip der Selbstregulierung im schweizerischen Finanzmarkt indes erhalten.
1.5 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung
Die Regulierungsfolgenabschätzung zeigt, dass die Massnahmen der Sammelvorlage, bestehend aus dem FIDLEG und dem FINIG, geeignet sind, um den Kundenschutz im Finanzbereich zu stärken. Die teilweise höheren Kosten für die Betroffenen werden durch die Stärkung der Rechte der Kundinnen und Kunden und eine Zunahme der Attraktivität des Schweizer Finanzplatzes gegenüber in- und ausländischen Kundinnen und Kunden gerechtfertigt.
Insbesondere steht den gerade für Vermögensverwalter nicht unbedeutenden Kosten ein Nutzen der neuen Vorschriften für alle Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern gegenüber. Durch die vorgeschlagene Übergangsregelung werden zudem die Kosten für bestehende Vermögensverwalter tief gehalten. Damit wird die KMU-Verträglichkeit der Vorlage berücksichtigt. Um auch im Vollzug die Kosten für Vermögensverwalter tief zu halten, sollten die entsprechenden Gebühren möglichst tief ausgestaltet werden.
Die Kostensteigerung bei den Finanzinstituten aufgrund der vorgeschlagenen Prozesskostenfinanzierung kann nicht im Voraus beziffert werden. Diese dürften ihr Verhalten anpassen und insbesondere die Qualität der angebotenen Dienstleistungen weiter verbessern, um allfällige Prozesse möglichst zu verhindern.
Die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes wird mit der vorgeschlagenen Sammelvorlage insgesamt gestärkt. So kann erwartet werden, dass die Qualität der angebotenen Dienstleistungen als Folge von FIDLEG und FINIG im Durchschnitt verbessert werden dürfte. Gleichzeitig wird die Rechtssicherheit gestärkt. Eine zumindest teilweise Überwälzung der dadurch entstehenden Kosten auf die Kundinnen und Kunden kann allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Mit der vorgeschlagenen Sammelvorlage kann die Schweiz eine moderne, funktionsübergreifende sowie verständliche Finanzmarktregulierung schaffen. An die Stelle der bisherigen Regulierung, basierend auf sektorspezifischen Erlassen, soll eine Regulierung treten, die im Grundsatz für alle Institute und Aktivitäten gilt. So müssten sich alle Finanzdienstleister an die gleichen Verhaltensregeln halten. Dies würde zu einer Vereinfachung und eine Vereinheitlichung der historisch gewachsenen Gesetze führen.
FIDLEG und FINIG schaffen insgesamt vergleichbare Wettbewerbsbedingungen unter den verschiedenen Anbietern von Finanzdienstleistungen und stärken damit den Wettbewerb.
1.6 Rechtsvergleich
1.6.1 Allgemeines
Schweizer Finanzmarktdienstleister sind in starkem Ausmass auch international tätig. Im Gegenzug ist der Schweizer Finanzplatz offen für ausländische Anbieter