Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 170 Seiten

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den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen) geschaffen34.

In allgemeiner Form sieht die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 21. Mai 201335, welche von den Mitgliedstaaten bis zum 9. Juli 2015 umgesetzt werden muss, die unionsweite Errichtung von Streitschlichtungsstellen vor, die unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire Verfahren für die Erledigung von Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten gegen Unternehmer wegen vertraglichen Verpflichtungen aus Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen anbieten. Die Verordnung über Online- Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 21. Mai 201336 sieht die Einrichtung einer europäischen Online Streitbeilegung-Plattform vor, die eine aussergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglicht. Daneben sehen weitere Richtlinien die Schaffung von alternativen Streitbeilegungssystemen für spezifische Bereiche des Finanzdienstleistungs- und Kapitalmarktrechts vor37.

Am 11. Juni 2013 hat die Europäische Kommission eine Empfehlung38 an die EU- Mitgliedstaaten zur Einführung kollektiver Rechtsschutzverfahren für allgemeine kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren erlassen, womit ein kohärentes allgemeines Konzept für den kollektiven Rechtsschutz in der Europäischen Union ohne Harmonisierung der Systeme der Mitgliedstaaten und damit der effektive Zugang zum Recht gewährleistet werden sollen.

34Vgl. http://ec.europa.eu/internal_market/fin-net/index_de.htm.

35Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013

über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG, ABl. L 165 vom

18.6.2013, S. 63.

36Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai

2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten), ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 1.

37Z. B. Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli

2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), ABl. L 302 vom

17.11.2009, S. 32 (Art. 100) und Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG, ABl. L 319 vom 05.12.2007, S. 1 (Art. 83).

38Europäische Kommission, Empfehlung «Gemeinsame Grundsätze für kollektive Unter-

lassungs- und Schadensersatzverfahren in den Mitgliedstaaten bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten» vom 11. Juni 2013, Dokument C(2013) 3539/3 (abrufbar unter http://ec.europa.eu/justice/civil/files/c_2013_3539_de.pdf [25.62013]) sowie Mitteilung «Auf dem Weg zu einem allgemeinen europäischen Rahmen für den kollektiven Rechtsschutz» vom 11. Juni 2013, Dokument COM(2013) 401 (abrufbar unter

http://ec.europa.eu/justice/civil/files/com_2013_401_de.pdf [25.62013]).