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Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 10 Seiten

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Militärische Informationssysteme

Art.167f Datenaufbewahrung

1Die Daten des JORASYS werden nach der Entlassung aus der Militärdienstpflicht während zehn Jahren aufbewahrt.

2Die Daten Dritter werden zehn Jahre nach Abschluss des Verfahrens zum Vorfall gelöscht.

II

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.