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Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 10 Seiten

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Militärische Informationssysteme

3Sie gibt den Luftfahrtgesellschaften und Flugschulen die Empfehlung von SPHAIR Expert bekannt, sofern die betreffende Person dazu ihr Einverständnis gegeben hat.

Art. 143f Datenaufbewahrung

Die Daten des SPHAIR Expert werden nach der Entlassung der betroffenen Person aus den SPHAIR-Kursen während zehn Jahren aufbewahrt.

Gliederungstitel vor Art. 167a

6. Abschnitt: Journal- und Rapportsystem der Militärischen Sicherheit (neu)

Art. 167a Verantwortliches Organ

Die Gruppe Verteidigung betreibt ein Journal- und Rapportsystem der Militärischen Sicherheit (JORASYS).

Art. 167b Zweck

Das JORASYS dient zur Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 100 Absatz 1 MG4, insbesondere:

a. der Journalführung der Einsatzzentralen des Kommandos Militärpolizei;

b. der Rapportierung kriminal- und sicherheitspolizeilicher Aufgaben der Berufsformationen des Kommandos Militärpolizei;

c. der Beurteilung der militärischen Sicherheitslage;

d. dem Eigenschutz der Armee.

Art. 167c Daten

1Das JORASYS enthält von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen, folgende Daten:

a. Personalien;

b. Zivilstand, Geburts- und Heimatort sowie Beruf;

c. Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Daten zum Nachweis der Identität;

d. Personalien der gesetzlichen Vertretung, des Arbeitgebers;

e. Einteilung, Grad, Funktion und Dienstleistungen in der Armee;

f. Waffennummer und -typ von Armeewaffen sowie Vermerk der Abnahme oder des Entzugs;

g. Abnahme oder Sicherstellung des Führerausweises sowie Atemluft- und Blutprobenergebnisse und -analysen;

4 SR 510.10