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Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 10 Seiten
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Militärische Informationssysteme
Art. 143c Daten
Das SPHAIR Expert enthält folgende Daten:
a. Personalien
b. Zivilstand;
c. AHV-Versichertennummer;
d. Staatsangehörigkeit;
e. Geburtsdatum und -ort;
f. Lebenslauf und Angaben über die Sprung- und Flugerfahrung;
g. Sprachkenntnisse;
h. Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung in der Armee;
i. Testresultate mit kommentierten Auswertungsergebnissen;
j. Selektionsstatus und -entscheide (geeignet / ungeeignet für weitere Abklärungsschritte);
k. Befunde aus der sanitätsdienstlichen Befragung zu Ausschlusskriterien für Pilotinnen, Piloten, Fallschirmaufklärer oder Fallschirmaufklärerinnen;
l. Angaben über die Kleidergrösse.
Art. 143d Datenbeschaffung
Die Gruppe Verteidigung oder durch diese beauftragte Dritte beschaffen die Daten für SPHAIR Expert bei:
a. der betreffenden Person;
b. den für die Selektionsentscheide zuständigen militärischen Kommandos;
c. den mit der Durchführung der Tests beauftragten Flug- und Sprungschulen;
d. dem Fliegerärztlichen Institut.
Art. 143e Datenbekanntgabe
1Die Gruppe Verteidigung macht die Daten von SPHAIR Expert folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich:
a. den für die Durchführung der Tests zuständigen militärischen Stellen der Gruppe Verteidigung;
b. den für die Selektionsentscheide zuständigen Stellen sowie dem Fliegerärztlichen Institut;
c. den betreffenden Personen für die Erfassung ihrer Daten und das Abrufen der Testresultate und Schlussergebnisse;
d. den mit der Administration beauftragten Stellen.
2Sie gibt die Daten den von der Gruppe Verteidigung mit der Durchführung der Tests beauftragten Flug- und Sprungschulen bekannt.