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Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 10 Seiten

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Militärische Informationssysteme

Art. 143c Daten

Das SPHAIR Expert enthält folgende Daten:

a. Personalien

b. Zivilstand;

c. AHV-Versichertennummer;

d. Staatsangehörigkeit;

e. Geburtsdatum und -ort;

f. Lebenslauf und Angaben über die Sprung- und Flugerfahrung;

g. Sprachkenntnisse;

h. Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung in der Armee;

i. Testresultate mit kommentierten Auswertungsergebnissen;

j. Selektionsstatus und -entscheide (geeignet / ungeeignet für weitere Abklärungsschritte);

k. Befunde aus der sanitätsdienstlichen Befragung zu Ausschlusskriterien für Pilotinnen, Piloten, Fallschirmaufklärer oder Fallschirmaufklärerinnen;

l. Angaben über die Kleidergrösse.

Art. 143d Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung oder durch diese beauftragte Dritte beschaffen die Daten für SPHAIR Expert bei:

a. der betreffenden Person;

b. den für die Selektionsentscheide zuständigen militärischen Kommandos;

c. den mit der Durchführung der Tests beauftragten Flug- und Sprungschulen;

d. dem Fliegerärztlichen Institut.

Art. 143e Datenbekanntgabe

1Die Gruppe Verteidigung macht die Daten von SPHAIR Expert folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich:

a. den für die Durchführung der Tests zuständigen militärischen Stellen der Gruppe Verteidigung;

b. den für die Selektionsentscheide zuständigen Stellen sowie dem Fliegerärztlichen Institut;

c. den betreffenden Personen für die Erfassung ihrer Daten und das Abrufen der Testresultate und Schlussergebnisse;

d. den mit der Administration beauftragten Stellen.

2Sie gibt die Daten den von der Gruppe Verteidigung mit der Durchführung der Tests beauftragten Flug- und Sprungschulen bekannt.