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Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 10 Seiten
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Militärische Informationssysteme
Art. 91 Abs. 1 Bst. a
Das ISKE dient zur Erfüllung folgender Aufgaben:
a. Unterstützung bei der Personalentwicklung, insbesondere der Kaderplanung und -entwicklung im VBS;
Art. 92 Bst. f
Das ISKE enthält folgende Daten:
f. Mitarbeiterprofile mit Angaben zu Selbst-, Sozial-, Führungs- und Fachkompetenzen;
Art. 94 Datenbekanntgabe
Das Generalsekretariat des VBS macht die Daten des ISKE den für die Kaderplanung und -entwicklung zuständigen Personen des VBS sowie den betroffenen Linienvorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Abrufverfahren zugänglich.
3. Kapitel, 5. Abschnitt (Art. 96-101)
Aufgehoben
Gliederungstitel vor Art. 126
2. Abschnitt: Informationssystem Ausbildungsmanagement
Art. 126 Verantwortliches Organ
Die Gruppe Verteidigung betreibt ein Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS; LMS VBS) und stellt es der Armee und den Verwaltungseinheiten des VBS zur Verfügung.
Art. 127 Einleitungssatz sowie Bst. f (neu) und g (neu)
Das LMS VBS dient zur Erfüllung folgender Aufgaben in der Aus- und Weiterbildung:
f. Wissenstransfer;
g. Kompetenzmanagement.
Art. 128 Einleitungssatz sowie Bst. b und e (neu)
Das LMS VBS enthält folgende Daten:
b. Personalien und Funktionen von Angestellten des VBS;
e. Fähigkeiten von Angestellten des VBS sowie von Angehörigen der Armee.