Vorlage

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 10 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage

Militärische Informationssysteme

Art. 91 Abs. 1 Bst. a

Das ISKE dient zur Erfüllung folgender Aufgaben:

a. Unterstützung bei der Personalentwicklung, insbesondere der Kaderplanung und -entwicklung im VBS;

Art. 92 Bst. f

Das ISKE enthält folgende Daten:

f. Mitarbeiterprofile mit Angaben zu Selbst-, Sozial-, Führungs- und Fachkompetenzen;

Art. 94 Datenbekanntgabe

Das Generalsekretariat des VBS macht die Daten des ISKE den für die Kaderplanung und -entwicklung zuständigen Personen des VBS sowie den betroffenen Linienvorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Abrufverfahren zugänglich.

3. Kapitel, 5. Abschnitt (Art. 96-101)

Aufgehoben

Gliederungstitel vor Art. 126

2. Abschnitt: Informationssystem Ausbildungsmanagement

Art. 126 Verantwortliches Organ

Die Gruppe Verteidigung betreibt ein Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS; LMS VBS) und stellt es der Armee und den Verwaltungseinheiten des VBS zur Verfügung.

Art. 127 Einleitungssatz sowie Bst. f (neu) und g (neu)

Das LMS VBS dient zur Erfüllung folgender Aufgaben in der Aus- und Weiterbildung:

f. Wissenstransfer;

g. Kompetenzmanagement.

Art. 128 Einleitungssatz sowie Bst. b und e (neu)

Das LMS VBS enthält folgende Daten:

b. Personalien und Funktionen von Angestellten des VBS;

e. Fähigkeiten von Angestellten des VBS sowie von Angehörigen der Armee.