Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten
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Die SVP kann der Vorlage in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Für eine Zustimmung seien wesentliche Änderungen am Projekt vorzunehmen. So seien insbesondere der Ausgabenplafond auf 5.4 Mrd. Franken und der Sollbestand auf 120‘000 Angehörige der Armee zu erhöhen. Die Verkürzung der Wiederholungskurse wird abgelehnt. Die Teilnahme von AdA an humanitären Hilfeleistungen und Friedensförderung wird grundsätzlich abgelehnt.
Die Christlich-soziale Partei Obwalden, die Christlichsoziale Volkspartei Oberwallis, die Evangelische Volkspartei der Schweiz, die Lega dei Ticinesi und die Mouvement Citoyens Romands haben auf die Einladung zur Vernehmlassung nicht reagiert.
3.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Bergge-
biete
Der Schweizerische Städteverband erklärte, dass er trotz der unbestrittenen Bedeutung der Vorlage aus Kapazitätsgründen auf eine Vernehmlassung verzichte.
Der Schweizerische Gemeindeverband und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete haben auf die Einladung zur Vernehmlassung nicht reagiert.
3.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
AS begrüsst die bessere Vereinbarkeit zwischen Zivilleben und Militärdienst durch mehr Flexibilität. In Zukunft sei Armee und Wirtschaft besser aufeinander abzustimmen, um den Spagat zwischen Arbeit und militärischer Karriere individuell planen zu können.
KVS sieht sich aufgrund beschränkter Ressourcen zeitlich nicht in der Lage, sich mit der Vorlage auseinanderzusetzen und verzichtet daher auf eine Stellungnahme.
Für den SAGV ist de Armee nach wie vor die zentrale Sicherheitsproduzentin unseres Landes. Der SAGV begrüsst, dass die Armee vermehrt ihrerseits den Ausgleich der verschiedenen Interessen zwischen Arbeitgebern, Armee und Armeeangehörigen sucht. In diesem Sinne begrüsst der SAGV die Verkürzung der Dauer der jährlichen Wiederholungskurse. Diese Verkürzung trage zu gesellschaftlicher Akzeptanz der Armee und des Milizsystems bei, indem der Tatbeweis erbracht wird, dass die Dienstleistung nur so lange wie nötig eingefordert werde. Der SAGV verzichtet auf eine grundsätzliche Stellungnahme zur Vorlage, da Fragen um Organisation und Finanzierung der Armee nicht in seinen Kompetenzbereich gehörten.
Der SGV fordert erstens die Sistierung der Vorlage, bis klar ist, auf welcher strategischen Grundlage sie erlassen wird (SIPOL B 2010 oder neuer SIPOL B). Der SGV fordert zweitens eine Rückweisung der Vorlage und ihre erneute Ausarbeitung mit einer Fokussierung auf die Verteidigung. Die vom Parlament festgelegten Eckwerte im Finanzrahmen „5 Milliarden“ und im Bestand „100‘000 Personen“ müssen unbedingt eingehalten werden und dürfen unter keinen Umständen unterboten werden; die Leistungen der Armee können nicht über Bestände definiert werden, sondern müssen als erreichte Kompetenzkataloge dargestellt werden – die Einteilung des Personalbestandes folgt den Kompetenzkatalogen; die „Armeeorganisation AO“ darf nicht im Militärgesetz (MG) aufgehen – beide sind voneinander zu separieren indem das MG den Rahmen vorgibt, der von der AO gefüllt wird. Sollte trotz der Bedenken des SGV an der WEA festgehalten werden, so fordert der SGV bestimmte Mindestanpassungen an den rechtlichen Grundlagen (siehe dort).
Economiesuisse, der Schweizerische Bauernverband, die Schweizerische Bankiervereinigung, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail Suisse haben auf die Einladung zur Vernehmlassung nicht reagiert.
3.5 Gesamtschweizerische Vereinigungen für Sicherheits- und Militärpolitik
Die AUNS weist die Vorlage zur grundlegenden Überarbeitung zurück. Die WEA sei keine Weiterentwicklung, wie der positiv belegte Begriff vorzugeben scheint, sondern ein weiterer massiver personeller, materieller und finanzieller Abbau der Armee. Es handle sich um eine rein durch die Bundesfinanzen getriebene, anstatt einer verfassungsmässigen und bedrohungsgerechten Vorlage, die den Sicherheitsraum Schweiz als Werk-, Bildungs- und Fi-