Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten
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nanzplatz gefährde und damit unsere staatliche Reputation als freies, unabhängiges, sicheres und neutrales Land und letztlich unsere Arbeitsplätze und unseren Wohlstand schädige. Die bestehenden Rechtsgrundlagen genügten zur Behebung der bekannten Mängel der Armee. Die AUNS verlangt, dass in der Botschaft die Verfassungsmässigkeit der Vorlage im Einzelnen belegt werde und dabei das vorhandene einschlägige Schriftgut ausgewertet werde. Die Milizarmee und ihr innerer Zusammenhalt (Korpsgeist) erforderten Kontinuität und Stabilität und ertrügen keine dritte einschneidende organisatorische Umkrempelung innerhalb von zehn Jahren. Eine überarbeitete Vorlage müsste auf die Armeeangehörigen als Bürger-Soldaten mit Militärdienstpflicht sowie auf das Milizprinzip gemäss Bundesverfassung ausgerichtet sein. Die Vorlage beziehungsweise eine allfällige Botschaft an das Parlament sei mit dem Glossar aus dem Armeebericht 2010 zu vervollständigen. Dieses Glossar sei mit jedermann verständlichen Begriffsbestimmungen zu ergänzen, die in Übereinstimmung mit zivilen Definitionen zu formulieren seien (zum Beispiel asymmetrischer und hybrider Krieg, Verteidigung, schwerwiegende Bedrohung der inneren Sicherheit).
Für die AWM entspricht die bundesrätliche Vorgabe nicht den Vorstellungen der Milizverbände. Sie müsse daher überarbeitet werden. Die minimalen Eckwerte seien: ein jährlicher Ausgabenplafond von mindestens 5 Mrd. Franken (eher 5,4 Mrd. Franken); ein Bestand von mindestens 100‘000 AdA (eher 120‘000 oder 200‘000 wie bisher); keine Limitierung auf 5 Mio. Diensttage pro Jahr; eine einheitliche Doktrin für ganze Armee; eine echte Verteidigungsfähigkeit als Raison d’être und Primär-Auftrag der Armee sowie ein angemessener Stellenwert der Miliz. Sollten diese minimalen Eckwerte nicht aufgenommen werden, würde sich die AWM für eine Rückweisung der Vorlage einsetzen. Die erkannten und erhobenen Mängel der aktuellen Armee seien zudem zu beheben, ohne dass der WEA-Prozess abgewartet werde. Begriffe, die im Glossar zum Armeebericht nicht genau umschrieben („militärischer Angriff“), nicht enthalten („Verteidigung“, „Hybrid-Krieg“, „schwerwiegende Bedrohung“) oder unterschiedlich definiert seien („ausserordentliche Lage“) seien präzise zu definieren. Sie müssen für den gesamten Bereich des Sicherheitsverbunds Schweiz Gültigkeit erlangen.
CH ist mit der Stossrichtung der WEA im Grundsatz einverstanden und nimmt in seiner Vernehmlassung einzig die Punkte auf, die seiner Meinung nach einer Bearbeitung bedürfen.
Die GSoA sieht im vorliegenden Entwurf keine echte Reform und lehnt ihn ab. Die Armee sei immer noch zu gross und dadurch überteuert. Die einzige wahrhafte und wirksame Reform, sei die Aufhebung der Wehrpflicht. An der vorliegenden Reform sei insbesondere zu kritisieren, dass die Wehrpflicht verfassungswidrig angewendet werde, die Armee weiterhin nach innen ausgerichtet sei und am Katastrophenschutz festhalte. Die GSoA fordert zudem, dass der Zugang zum Zivildienst erleichtert wird, die Dauer des Zivildienstes mit dem Militärdienst gleichgesetzt wird und der Zivildienst auch Frauen offen steht.
Die KKJPD verzichtet auf eine Stellungnahme, um es den einzelnen Kantonen zu überlassen, sich zur Vorlage zu äussern.
Die LKMD vertritt und repräsentiert 33 gesamtschweizerisch organisierte militärische Dachverbände mit rund 100‘000 Mitgliedern. Sie kann einer ablehnenden Haltung zur Vorlage ein gewisses Verständnis entgegenbringen, anerkennt aber die vielen positiven Ansätze und Änderungen in der Vorlage und ist daher überzeugt, mit einer Annahme der Vorlage - allerdings mit Vorzeichen – der Entwicklung der Armee und einer raschen, zielgerichteten Umsetzung besser zu dienen. Die LKMD schliesst sich ausdrücklich den Ausführungen der SOG an. Ein grosses Anliegen der LKMD ist eine bessere Verankerung der ausserdienstlichen Tätigkeiten der militärischen Verbände und Vereine analog dem Schiesswesen.
Für PL ist der Titel „Weiterentwicklung“ eine massive Beschönigung. Korrekter wäre „Reduktion“, „Minimierung“ oder gar „Halbierung“. Da mit einer Fundamentalopposition aber letztendlich einmal mehr nur die Armeegegner mehr Aufwind erhalten würden, gehe es darum, aus der Armeereduktion nun noch das Bestmögliche zu erreichen und Optimierungen anzustreben. Die permanenten Reformen zehrten an der Qualität unserer Armee. Es wäre an der Zeit für mehr Besonnenheit in der strategischen Planung. Die Staatsidee Schweiz und die bewaffnete Neutralität seien nicht hinterwäldlerische Ideen von Ewiggestrigen.