Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

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PM anerkennt die positiven Neuerungen oder Wiedereinführungen in der WEA wie zum Beispiel zwei Rekrutenschulen (RS) pro Jahr, verbesserte Kaderausbildung (Abverdienen des militärischen Grades), erhöhte Bereitschaft und verbesserte Ausrüstung. Die Vorlage enthalte aber schwerwiegende Mängel und sei daher zur Überarbeitung zurückzuweisen. PM setzt sich nach wie vor für eine glaubwürdige Armee ein. Diese müsste 120‘000 Angehörige der Armee (AdA), als nur bedingt verfassungskonforme Minimallösung jedoch mindestens 100‘000 AdA (Sollbestand) umfassen und eine einheitliche Doktrin für die ganze Armee beinhalten. Dazu gehören mindestens zwei zweckmässig ausgerüstete Mechanisierte (Panzer-) Brigaden (Mech (Pz-) Br) und kampfstarke Infanterieverbände, welche, für den gesamten Eskalationsbereich aufeinander abgestimmt, eingesetzt werden können. Die Führungsstrukturen der Armee müssen wesentlich vereinfacht und auf eine kontinuierliche Führung bei Eskalation ausgerichtet werden. Die Einsatzverbände müssen pyramidenförmig aufgebaut und angemessen in der Armeeführung vertreten sein. Die Verbesserungen im Bereich der Ausbildung sind möglichst rasch zu realisieren. Für eine noch glaubwürdige Armee sind mindestens fünf Milliarden Franken oder mehr (+ Teuerungsausgleich) zur Verfügung zu stellen. Die dringend notwendigen und unbestrittenen Verbesserungen in der Ausbildung und Bereitschaft sollten aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlagen möglichst rasch umgesetzt werden.

Die RK MZF begrüsst grundsätzlich die vorgesehenen Massnahmen zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen den für die Sicherheit der Schweiz notwendigen Leistungen der Armee und den zur Verfügung stehenden Mitteln. Sie anerkennt, dass konkrete Schritte zur Beseitigung der aufgetretenen Mängel eingeleitet werden. Sie unterstützt daher die Revision der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee grundsätzlich. Sie nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass einzelne Entwicklungsschritte, welche die Kantone bereits im Zusammenhang mit der Armee XXI vor mehr als 10 Jahren angeregt hätten, in die aktuelle Vorlage aufgenommen werden. Die Leistungsreduktion im Bereich Unterstützungseinsätze wird aber nicht akzeptiert. Die RK MZF beantragt daher einen Ausgabenplafond von 5 Mrd. Franken. Das noch nicht vorliegende Stationierungskonzept ist für die Kantone ein massgebender Faktor für die Zustimmung zur Reform. In den Erläuterungen fehlte zudem eine klare Aussage dazu, welche Aufgaben die Kantone zukünftig im Militärwesen noch ausüben werden. Die RK MZF geht davon aus, dass die bisherigen Aufgaben erhalten bleiben. Das Leistungsprofil der Armee im Bereich Unterstützung der zivilen Behörden muss schliesslich mit jenen der Partnerorganisationen des Verbundsystems Bevölkerungsschutz und der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ abgestimmt werden, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

Der SFV, die SOG und der SUOV sagen „Ja, aber“ zur Botschaft zur WEA, denn eine Mängelkorrektur sei wichtig und notwendig, aber einige wichtige Aspekte dieser WEA seien problematisch oder unvollständig und verlangten Nachbesserungen oder Korrekturen. Die Mängel der Armee XXI müssten zwingend korrigiert oder zumindest verbessert werden. Ein Stillstand bei den Weiterentwicklungsmassnahmen wird als nachteilig für die ganze Armee eingeschätzt. Für die SOG muss die Armee in besonderen oder gar ausserordentlichen Lagen bereit sein, die Freiheit und Unabhängigkeit des Landes — zusammen mit allen Akteuren in der Sicherheitsarchitektur — bewahren oder wiederherstellen zu können. Dies sei die Armee im aktuellen Zustand nicht mehr. Deshalb sei es notwendig, zumindest die Weiterentwicklung im skizzierten Umfang anzugehen und mittel- bis langfristig alles zu unternehmen, um die Armee in die Lage zu versetzen, dass sie diese fundamentale Maxime unserer Politik wieder erfüllen könne. Der vorliegende Bericht zeige die Situation in entscheidenden Bereichen zu schönfärberisch auf.

Der SFwV stellt sich grundsätzlich hinter die Weiterentwicklung der Armee und begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen der Rechtsgrundlagen. Für den SFwV ist die konträr zum Parlament laufende Haltung des Schweizerischen Bundesrates nicht nachvollziehbar und wird als den Soldaten gegenüber als verwerflich empfunden.

Für den VSWW stimmt die Marschrichtung der Reform, diese habe aber noch deutlichen Korrekturbedarf im Detail, insbesondere seien die Doktrin und das Bereitschaftssystem umfassend zu überarbeiten sowie der Ausgabenplafond auf mindestens 5 Mrd. Franken pro