Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/100: Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) · 16 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Kommunikation BAKOM

Dezember 2015

Anhörung zur Änderung der Radio- und

Fernsehverordnung

Zusammenfassung der Ergebnisse

1 Einleitung

In Anwendung von Artikel 10 des Vernehmlassungsgesetzes (SR 172.061) hörte das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die betroffenen Kreise zum Änderungsentwurf der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (SR 784.401) an. Die öffentliche Anhörung wurde am 25. August 2015 eröffnet und endete am 24. November 2015. Anlass des Entwurfs war die RTVG-Teilrevision, welche am 26. September 2014 von den eidgenössischen Räten verabschiedet und am 14. Juni 2015 in der Referendumsabstimmung angenommen wurde.

Das BAKOM erhielt 97 Stellungnahmen (vgl. Anhang). Das BAKOM hat die Stellungnahmen im Originalwortlaut für die Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht (www.bakom.admin.ch > Dokumentation > Gesetzgebung > Vernehmlassungen).

Schwerpunkte der Stellungnahmen bilden die Unterstützung der neuen Verbreitungstechnologien (Art. 50 f., Art. 84 f.) und der Aus- und Weiterbildung (Art. 83), das Rundfunkarchiv (Art. 33 und 33a) sowie die Datenlieferungen der Kantone und Gemeinden für die neue Radio- und Fernsehabgabe (Art. 67 und 89).

Zahlreiche Teilnehmende sind mit dem Entwurf grundsätzlich einverstanden (AI, BE, BS, FR, GL, JU, NE, NW, OW, SO, SH, TG, UR, VD; VS; ARBUS, GastroSuisse, kf, SSM, syndicom, UNIKOM). Andere Teilnehmende kritisieren den Entwurf (SG; Aktion Medienfreiheit, SVP/UDC).

Als zu kompliziert eingestuft und deshalb abgelehnt werden die Regelungen zum Systemwechsel von der heutigen Empfangsgebühr zur allgemeinen Abgabe von SVP/UDC und Aktion Medienfreiheit. Auf eine Stellungnahme verzichtete SUISSEDIGITAL.

Auch einige Themen ausserhalb des Entwurfs werden angesprochen, insbesondere die Forderung weiterer komplementärer nicht gewinnorientierter Radios im Tessin, in der Romandie und im Wallis (TI; DIGRIS, Radio Gwendalyn, SSM, UNIKOM), die Erweiterung der Nutzungsforschung auf die DAB+-Nutzung von meldepflichtigen Radios (ASROC, DIGRIS, LIMUS, UNIKOM) und der Ausbau des Angebots für hör- und sehbehinderte Menschen (pro audito schweiz, SBV/FSA,

SZB/UCBA/UCBC). Die Erhöhung des Gebührenanteils wird teils ausdrücklich begrüsst (FR, GE, JU, TI, VS; SAB) und rasch gefordert (Canal9, Gebührenradios, RRR); daran anknüpfen sollten allerdings bessere Arbeitsbedingungen (impressum, Suisseculture, syndicom) bzw. die Förderung des einheimischen Musikschaffens (Musikschaffende Schweiz). Die Abgabenanteile sollten künftig fairer verteilt werden, insbesondere zu Gunsten von verlagsunabhängigen Radios (Radio Sunshine/Central).