Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/100: Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) · 16 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
Der monatliche Rechnungsversand wird von der SRG begrüsst, von Centre Patronal und GastroSuisse hingegen als ineffizient bezeichnet. Die Zinslosigkeit der Nachforderung bzw. Rückerstattung solle erwähnt werden (AI).
Überweisung der Abgabe (Art. 67g)
Der Entwurf sieht vor, dass die ESTV den Nettoertrag aus der Unternehmensabgabe an die SRG überweist.
Dies wird von einigen Teilnehmenden abgelehnt (Aktion Medienfreiheit, SVP/UDC). Die Überweisung solle an die Erhebungsstelle oder an die vom BAKOM mitgeteilten Berechtigten erfolgen (ZG, ZH;
SAB). Die SRG begrüsst die laufende Überweisung. Es solle klar ausgedrückt werden, dass die Unternehmensabgabe zur Berechnung des Abgabenanteils der privaten Veranstalter mitgerechnet werde (Centre Patronal, Gebührenradios, TELESUISSE, VSP).
Verzugszins (Art. 67h)
Ein Verzugszins wird gemäss Entwurf ab einem Zinsbetrag von 100 Franken erhoben.
Gemäss Centre Patronal sollte der Satz des Verzugszinses ausdrücklich geregelt werden.
Berichterstattung durch die ESTV (Art. 67i)
Der Entwurf sieht vor, dass die ESTV Angaben zur Erhebung der Unternehmensabgabe publiziert.
Die Transparenz wird von der SRG begrüsst.
Veröffentlichung von Kennzahlen durch das BAKOM (Art. 67j)
Gefordert wird, dass detaillierte Zahlen und nicht bloss pauschale Angaben publiziert werden (Aktion Medienfreiheit), ARBUS fordert die Publikation der einzelnen Abgabeempfänger und die erhaltenen Beträge. Publiziert werden sollten die Anzahl befreiter Haushalte und Unternehmen (ARBUS) und die damit einhergehenden Ertragsausfälle (sonos).
Vollzug (Art. 80a)
Die Bestimmung hat keine Stellungnahme ausgelöst.
Übergangsbestimmungen Verwendung des Überschusses aus den Gebührenanteilen (Art. 82)
Gemäss Entwurf stehen für die Aus- und Weiterbildung, Digitalisierung und Informationen über neue Verbreitungstechnologien 45 Mio. Franken zur Verfügung.
SAB möchte zu Gunsten der Technologieförderung in Berggebieten auf die Informationsmassnahmen verzichte. Andere Teilnehmende plädieren dafür, sämtliche Beträge ausdrücklich festzulegen (Gebührenradios, RRR, VSP). Auch auf die Liquiditätsreserve sei zu Gunsten der Technologieförderung in Berggebieten zu verzichten (SAB). Zwei Drittel des Überschusses, der für die Digitalisierung zur Verfügung steht, sollten für das Radio verwendet werden (RRR). TELESUISSE spricht sich für eine Verwendung des Überschusses ausschliesslich für das Fernsehen aus. Andere Teilnehmende schlagen vor, die Mittel allen Marktteilnehmern zur Verfügung zu stellen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern (FTB/ASITIS, SFA). Da die Subventionen massiv ausgebaut würden, sei ein Controlling notwendig (SGB/USS, syndicom). Eine Ergänzung wird vorgeschlagen zu Gunsten der Unterstützung von Veranstaltern ohne Abgabenanteil (Radio Sunshine/Central).