Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/125: Totalrevision der Verordnung über die Beiträge für Schweizer Teilnahmen an den Bildungs, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU sowie für das Schweizer Haus in Paris · 13 Seiten

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1 Allgemeines

1.1 Ausgangslage

Mit der am 30. Juni 2010 verabschiedeten Internationalen Strategie des Bundes im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Schweiz als einen der weltweit wettbewerbsfähigsten Wissenschaftsstandorte zu konsolidieren und mit grenzüberschreitenden Kooperationen weiter zu stärken. Dazu trägt auch die Bildung bei, für die der internationale Austausch von Menschen und Ideen stetig an Bedeutung gewinnt.

Um die sich aus der Strategie herleitenden Tätigkeiten gesetzlich solide zu verankern, hat das Parlament im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016 vom 22. Februar 20121 das Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung vom 8. Oktober 19992 revidiert. Dieses wurde am 15. Februar 2013 in Kraft gesetzt. Auf den Erlass entsprechender Ausführungsbestimmungen wurde vorerst verzichtet, da abzusehen war, dass die Erneuerung der Beteiligung der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs-, Jugendprogrammen der Europäischen Union (EU) ab 20143 und die im Zuge der Revision der Vollzugserlasse zum Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) ab 2014 vorzunehmende Entflechtung der Förderung von forschungs- und bildungsrelevanten Projekten und Kooperationen eine Totalrevision der Verordnung über die Beiträge für Schweizer Teilnahmen an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU sowie für das Schweizer Haus in Paris vom 5. Dezember 20034 verlangten.

Die schweizerische Beteiligung am EU-Programm Erasmus+ für die Periode 2014-2020 konnte nicht wie geplant erreicht werden. Aufgrund der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 hat die Europäische Kommission (EC) die Verhandlungen zur Assoziierung an das Programm Erasmus+ sistiert. Am 26. Februar 2014 kommunizierte die EC, dass die Schweiz bei Erasmus+ bis auf weiteres nicht als assoziiertes Land, sondern als Drittstaat behandelt wird. Im Status eines Drittstaates sind Teilnehmende aus der Schweiz von einer Finanzierung aus dem Erasmus+ Budget für die Mehrheit der Aktivitäten ausgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 16. April 2014 und am 19. September 2014 Übergangsmassnahmen für eine projektweise Beteiligung an Erasmus+ für 2014 respektive 2015 und 2016 beschlossen. Der ursprünglich zur Assoziierung vorgesehene Pflichtbeitrag wurde für eine Finanzierung der projektweisen Beteiligung der Schweiz als Drittstaat zur Verfügung gestellt5. Der Bund respektive das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI oder die dafür beauftragten Stellen können somit Schweizer Teilnehmende an Mobilitäts- und Kooperationsprojekten im Rahmen von Erasmus+ direkt finanzieren, soweit die Schweizer Teilnehmenden zugelassen werden und deren Finanzierung nicht bereits über EU-Mittel erfolgt. Damit soll Akteuren aus der Schweiz ermöglicht werden, sich im Rahmen der für Drittstaaten geltenden Voraussetzungen bestmöglich an den Aktivitäten zu beteiligen. Da die bestehenden Vollzugsbestimmungen der vorliegenden Verordnung nicht mehr dem aktuell für eine projektweise Finanzierung geltenden Rahmen entsprechen, ist eine Totalrevision der Verordnung nötig, die im Einklang der vom Bundesrat definierten Eckwerte für die Übergangslösung für Erasmus+ in den Jahren 2015 und 2016 sind.

Im Rahmen der vorliegenden Totalrevision der Verordnung ist somit folgendes neu zu regeln:

112.033 Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016 vom 22. Februar

2012 (BFI-Botschaft 2013-2016).

2 SR 414.51

3Die Schweiz beteiligt sich seit 2011 an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen «Lebenslanges Lernen»

und «Jugend in Aktion» der Europäischen Union. Das Nachfolgeprogramm «Erasmus+», das die beiden früheren

Programme ersetzen wird, beginnt am 1. Januar 2014 und dauert bis 2020.

4 SR 414.513

5 BBI2013 7829 Artikel 2