Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/153: Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich · 57 Seiten

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Wer: Die meldepflichtigen Finanzinstitute umfassen nicht nur Banken und Verwahrstellen, sondern auch andere Finanzinstitute wie Investmentunternehmen und bestimmte Versicherungsgesellschaften. Ausgenommen sind Finanzinstitute, die ein geringes Risiko aufweisen, dass sie zur Steuerhinterziehung missbraucht werden (z.B. gewisse Kollektivanlagevehikel).

Was: Es handelt sich dabei grundsätzlich um Informationen zur Identität der meldepflichtigen Person (Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer etc.) und zum Konto (Kontonummer, Saldo, Zinsen, Dividenden etc.). Die Meldung der Kontosalden ist erforderlich, um zu verhindern, dass Steuerpflichtige Vermögen zu verschleiern versuchen, das aus unversteuerten Einkünften oder Vermögenswerten besteht. Die Meldung muss ebenfalls Angaben zum Finanzinstitut enthalten, wo sich das Konto befindet.

Über wen: Die meldepflichtigen Konten umfassen solche von natürlichen Personen und Rechtsträgern (einschliesslich Trusts und Stiftungen), wobei der gemeinsame Meldestandard auch die Pflicht zur Prüfung passiver Rechtsträger und gegebenenfalls Meldung der natürlichen Personen, die diese Rechtsträger tatsächlich beherrschen, beinhaltet. Dadurch soll verhindert werden, dass der AIA durch Zwischenschaltung einer juristischen Person oder eines Rechtsgebildes umgangen wird. Die zu überprüfenden Konten umfassen grundsätzlich Verwahrkonten, Einlagekonten, Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen an einem Finanzinstitut, rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge. Ausgenommen sind Konten, die ein geringes Risiko aufweisen, dass sie zur Steuerhinterziehung missbraucht werden (z. B. Mietzinskautionskonten, gewisse Vorsorgeformen wie Säule 3a Vorsorgekonten).

Wie: Der gemeinsame Meldestandard enthält unterschiedliche Sorgfaltspflichten, je nachdem, ob es sich um ein bestehendes oder um ein neues Konto und ob es sich um ein Konto einer natürlichen Person oder eines Rechtsträgers handelt. Eine Differenzierung der Sorgfaltspflichten bei bestehenden und neuen Konten ist notwendig, da die Beschaffung von Informationen bei Inhabern von bestehenden Konten für die Finanzinstitute schwieriger und aufwändiger ist als bei einer Kontoeröffnung. Unterschiedliche Sorgfaltspflichten kommen zudem bei Konten von natürlichen Personen und solchen von Rechtsträgern zur Anwendung. Bei letzteren muss das Finanzinstitut in bestimmten Fällen, die hinter dem Rechtsträger stehenden Personen identifizieren.

Der gemeinsame Meldestandard weist in verschiedener Hinsicht einen breiten Geltungsbereich auf, um die Möglichkeiten der Steuerpflichtigen zur Umgehung des AIA über gewisse Institute oder Anlageprodukte einzuschränken.

Abschnitt I: Allgemeine Meldepflichten

Unterabschnitt A wiederholt die unter dem AIA zu meldenden und auszutauschenden Informationen, wie sie bereits im MCAA festgehalten sind (vgl. dazu Abschn. 2 des MCAA). Diese Liste ist im Zusammenhang mit den Unterabschnitten C bis F zu lesen, die Ausnahmen enthalten.

Die Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum in Bezug auf meldepflichtige Konten, die bestehende Konten sind, müssen nur gemeldet werden, wenn diese in den Unterlagen des Finanzinstituts enthalten sind oder nach innerstaatlichem Recht zu erfassen sind. In der Schweiz wird das Geburtsdatum in der Regel im Rahmen der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei erfasst. Hingegen sieht das schweizerische Recht keine Pflicht zur Erfassung der Steueridentifikationsnummer vor. Ausgenommen ist das FATCA-Abkommen, welches die Pflicht zur Erfassung der US-Steueridentifikationsnummer von US-Personen festlegt. Verfügen meldende Finanzinstitute nicht über die Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum, so müssen sie angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese zu beschaffen.

Da nach schweizerischem Recht keine Verpflichtung besteht, den Geburtsort zu beschaffen, muss dieser von den meldenden schweizerischen Finanzinstituten nicht gemeldet werden.