Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/153: Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich · 57 Seiten
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Informationsaustausch auf Ersuchen: Bei dieser Form des Informationsaustauschs werden Informationen über einen bestimmten Fall gestützt auf ein konkretes Ersuchen eines anderen Staates übermittelt. Am 13. März 2009 beschloss der Bundesrat, den Vorbehalt zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zurückzuziehen und damit den OECD-Standard für den Informationsaustausch auf Ersuchen zu übernehmen. Die Schweiz hat in der Zwischenzeit ein breites Netz an Abkommen7 aufgebaut, um mit Partnerstaaten in Übereinstimmung mit dem OECD-Standard Informationen auf Ersuchen austauschen zu können. Die Einhaltung des internationalen Standards zum Informationsaustausch auf Ersuchen wird durch Peer Reviews des Global Forum überprüft. Im Rahmen der Phase 1 des Peer Reviews richtete das Global Forum im Juni 2011 mehrere Empfehlungen an die Schweiz. Der Bundesrat ist bestrebt, die erforderlichen Massnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum zu ergreifen, damit die Schweiz in die Phase 2 der Peer Review übertreten und eine gute Gesamtbewertung erzielen kann.
Spontaner Informationsaustausch: Im Rahmen des spontanen Informationsaustauschs werden die Informationen nicht nach einem vorgängigen Ersuchen übermittelt, sondern dann,
wenn der übermittelnde Staat bei bereits vorhandenen Informationen ein mögliches Interesse eines anderen Staates anzunehmen hat. Diese Form des Informationsaustauschs ist im Amtshilfeübereinkommen enthalten und soll, durch die Genehmigung des Amtshilfeübereinkommens, für die Schweiz neu eingeführt werden.
Automatischer Informationsaustausch: Beim AIA werden im Voraus genau definierte Informationen routinemässig in regelmässigen Abständen an einen anderen Staat übermittelt. Der von der OECD entwickelte AIA über Finanzkonten ist Gegenstand dieser Vorlage.
Die drei Formen des Informationsaustauschs ergänzen sich. Die Anwendungsbereiche des Informationsaustauschs auf Ersuchen und des spontanen Informationsaustauschs sind, anders als der AIA-Standard, nicht auf den Austausch von Informationen über Finanzkonten beschränkt. Diese zwei Formen des Informationsaustauschs ermöglichen es somit der Schweiz und ihren Partnerstaaten, sämtliche Informationen, die für die Anwendung und Durchsetzung der jeweiligen nationalen Steuergesetze voraussichtlich relevant sind, auszutauschen. Zudem kommt dem Informationsaustausch auf Ersuchen eine flankierende Funktion neben dem AIA zu, indem die Schweiz oder ein AIA-Partnerstaat zur Vervollständigung oder Ergänzung der im Rahmen des AIA erhaltenen Daten Ersuchen um weitere Informationen stellen kann. Die bundesrätliche Strategie für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz umfasst somit die drei Formen des Informationsaustauschs im Steuerbereich.
Würdigung des AIA-Standards der OECD
Der Entscheid des Bundesrates, den AIA-Standard der OECD umzusetzen, entspricht seiner Strategie, durch die Einhaltung internationaler Standards im Steuerbereich zu einem wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz beizutragen. Bei der Entwicklung dieses Standards war es dem Bundesrat ein Anliegen, dass sich die Schweiz dafür einsetzt, dass der Standard hohen Ansprüchen an die Einhaltung des Spezialitätsprinzips und des Datenschutzes genügt, Reziprozität garantiert sowie zuverlässige Regeln zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten bei allen Rechtsformen, einschliesslich Trusts und Sitzgesellschaften, mitumfasst.
Der AIA-Standard der OECD sieht vor, dass das Spezialitätsprinzip eingehalten und der Datenschutz gewährleistet sein müssen (vgl. Abschn. 5 MCAA in Verbindung mit Art. 22 Amtshilfeübereinkommen). Er sieht weiter vor, dass die Anwendung einer AIA-Vereinbarung suspendiert oder aufgehoben werden kann, wenn der Partnerstaat seine Verpflichtungen diesbezüglich nicht einhält (vgl. Abschn. 7 Unterabschn. 3 und 4 MCAA).
Die Forderung nach Reziprozität ist insofern erfüllt, als die Mustervereinbarung die gleichen Rechte und Pflichten für beide Vertragsstaaten vorsieht. Auch das MCAA sieht einen reziproken Informations-
7 Die Schweiz verfügt derzeit über 56 Abkommen mit einer standardkonformen Informationsaustauschklausel,
49 DBA (davon 41 bereits in Kraft) und 7 SIA (davon 3 bereits in Kraft).