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Vernehmlassung 2014/31: Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe · 19 Seiten
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Anhang 3 (Art. 7 und 13)
Spezifische Anforderungen an Atemalkoholmessgeräte
Atemalkoholmessgeräte müssen die Anforderungen der Norm OIML R 12614 und dieses Anhangs an den Aufbau und die messtechnischen Eigenschaften erfüllen.
1 Messbereiche
Der Mindestmessbereich für Atemalkoholmessgeräte ist in Tabelle 2 angegeben.
Tabelle 2
Messgrösse Messbereich
Atemalkoholkonzentration (0,00 … 2,00) mg/l bei 34 °C und Umgebungsdruck
2 Nennbetriebsbedingungen
Die Werte der Nennbetriebsbedingungen sind von der Herstellerin oder dem Hersteller wie folgt anzugeben:
2.1 Für die klimatischen und mechanischen Einflussgrössen:
– Mindesttemperaturbereich von –10 °C bis 40 °C für die klimatische Umgebung;
– mechanische Umgebungsklasse M1;
– elektromagnetische Umgebungsklasse E1.
2.2 Für die Einflussgrössen der elektrischen Leistung:
– Spannungs- und Frequenzbereich für die Wechselspannungsversorgung;
– Grenzwerte der Gleichspannungsversorgung.
2.3 Für den Umgebungsdruck:
– Die Mindest- und Höchstwerte des Umgebungsdrucks betragen: pmin ≤ 860 hPa, pmax ≥ 1060 hPa.
3 Fehlergrenzen
3.1 Unter den Nennbetriebsbedingungen nach Ziffer 2 gelten die folgenden
Fehlergrenzen:
14 Recommandation Internationale OIML R 126, Éthylomètres, Edition 2012. Der Text der Norm kann in französischer oder englischer Sprache beim Eidgenössischen Institut für Metrologie, 3003 Bern gegen Verrechnung bezogen, kostenlos eingesehen oder unter http://www.oiml.org/en/publications/recommendations/ abgerufen werden.