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Vernehmlassung 2014/31: Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe · 19 Seiten
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Anhang 4 (Art. 9 und 13)
Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit für Atemalkoholmessgeräte
1 Nacheichung
1.1 Atemalkoholmessgeräte werden unter Laborbedingungen geeicht. Die Eich-
fehlergrenzen betragen zwei Drittel der nach Anhang 3 Ziffer 3 definierten Fehlergrenzen unter Nennbetriebsbedingungen. Das METAS legt das Vorgehen bei der Eichung im Einzelnen fest.
1.2 Für die Erzeugung der Ethanolgemische muss die Methode nach Dubowski,
wie sie in der Empfehlung OIML R12619 beschrieben ist, angewendet werden.
2 Instandhaltung
2.1 Die Informationen über die Funktionsweise von Atemalkoholmessgeräten
enthalten nach Anhang 1 Ziffer 9.3 der Messmittelverordnung insbesondere detaillierte Angaben über die Instandhaltungspflicht der Verwenderin oder des Verwenders, alle Instandhaltungsarbeiten, deren Intervalle und der Nachweis, dass sie durchgeführt wurden.
2.2 Alle Instandhaltungsarbeiten gemäss den Informationen über die Funktions-
weise sind korrekt durchzuführen. Dabei sind sowohl Umfang als auch Termine einzuhalten.
2.3 Alle Instandhaltungsarbeiten sind mit Hilfe eines Instandhaltungsdokuments
nachzuweisen. Es muss insbesondere die Geräteidentifikation, das Datum, die ausgeführten Arbeiten, die Person, welche die Instandhaltung durchgeführt hat, die verwendeten Mess- und Prüfmittel und die Unterschrift enthalten.
2.4 Spezielle Mess- und Prüfmittel, die bei der Instandhaltung der Atemalko-
holmessgeräte zur Anwendung kommen, müssen auf nationale Normale rückführbar sein.
3 Justierung
3.1 Die Justierung von Atemalkoholmessgeräten muss mit einem Ethanolge-
misch, das einer Massenkonzentration von Ethanol in Atem von 0,4 mg/l entspricht, erfolgen:
Wird das Ethanolgemisch gemäss der Methode nach Ziffer 1.2 erzeugt, ist ein zertifiziertes Ethanol-Wasser-Gemisch mit 1,03 g/l Ethanol in Wasser zu verwenden.
19 Recommandation Internationale OIML R 126, Éthylomètres, Edition 2012. Der Text der Norm kann in französischer oder englischer Sprache beim Eidgenössischen Institut für Metrologie, 3003 Bern gegen Verrechnung bezogen, kostenlos eingesehen oder unter http://www.oiml.org/fr/publications/recommendations/ abgerufen werden.