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Vernehmlassung 2014/31: Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe · 19 Seiten

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Anhang 7 (Art. 14)

Konformitätskennzeichen und zusätzliche erforderliche Aufschriften für Atemalkoholmessmittel

1 Kennzeichen und Aufschriften

1.1 Symbol

Atemalkoholmessmittel müssen versehen sein mit:

a. folgendem Konformitätskennzeichen und folgender Kennnummer:

1. Konformitätskennzeichen, dargestellt durch folgendes Symbol, mit einer Mindesthöhe von 5 mm:

CH

2. Kennnummer(n) der Konformitätsbewertungsstelle(n), die die Produktprüfung(en) vorgenommen hat (haben);

b. folgendem Metrologie-Kennzeichen: Buchstabe «M» und die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem das Kennzeichen angebracht wurde, eingerahmt durch ein Rechteck, wobei die Höhe des Rechtecks der Höhe des Konformitätskennzeichens entspricht; das Metrologie-Kennzeichen steht unmittelbar hinter dem Konformitätskennzeichen;

c. folgenden Aufschriften:

1. Name der Herstellerin oder des Herstellers,

2. Modell und Seriennummer des Geräts,

3. Nummer des Bauartprüfzertifikates für Atemalkoholmessgeräte.

1.2 Einrichtung zum Anbringen des Konformitätskennzeichens

An den Atemalkoholmessmitteln sind geeignete Einrichtungen zum Anbringen des Konformitätskennzeichens und der Aufschriften vorzusehen. Sie müssen so beschaffen sein, dass sich die Kennzeichen und Aufschriften nicht entfernen lassen, ohne beschädigt zu werden, und dass die Kennzeichen und Aufschriften bei Entfernung der allfälligen Schutzhülle und normaler Gebrauchslage der Atemalkoholmessmittel gut sichtbar sind. Das Kennzeichen und die Aufschriften sind einander deutlich zugeordnet an den Atemalkoholmessmitteln anzubringen.

1.3 Verwendung eines Kennzeichnungsschildes

Wird ein Kennzeichnungsschild verwendet, so muss es gesichert werden können, es sei denn, es lässt sich nicht entfernen, ohne zerstört zu werden. Ist das Kennzeichnungsschild zu sichern, so muss ein Sicherungsstempel angebracht werden können.