Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/33: Änderung des Zivilgesetzbuches (Erbrecht) · 68 Seiten

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Die RK-N hat an ihrer Sitzung vom 5. November 2010 das Geschäft vorberaten und in einem Bericht mit gleichem Datum dem Plenum die Annahme eines angepassten Motionstexts beantragt.56 An seiner Sitzung vom 2. März 2011 ist der Rat dem Antrag seiner Kommission gefolgt und hat folgenden angepassten Motionswortlaut (auch mit Zustimmung des Bundesrats)57 mit 94 zu 43 Stimmen angenommen (Anpassung hervorgehoben):

Der Bundesrat wird beauftragt, das über hundertjährige, nicht

mehr zeitgemässe Erb-/Pflichtteilsrecht flexibler auszugestalten

und es den stark geänderten demografischen, familiären und

gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen. Dabei soll das

geltende Recht in seinem Kerngehalt bewahrt und die Familie als

institutionelle Konstante auch weiterhin geschützt werden (keine

erbrechtliche Gleichstellung der Konkubinatspaare mit den

Ehepaaren). Trotz Teilrevision soll es dem Erblassenden

weiterhin freistehen, die Angehörigen im bisherigen Ausmass zu

begünstigen.

Damit wollte die Kommission und in der Folge auch der Nationalrat eine gewisse Skepsis gegenüber der Motionsbegründung ausdrücken, insbesondere gegenüber der Forderung, «dass die bisher diskriminierten unverheirateten Lebenspartnerinnen und -partner in das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht mit einbezogen werden und dadurch eine im Vergleich zu den verheirateten sowie den eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnern faire, d.h. gleichwertige Behandlung erfahren (allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen hinsichtlich Gleichwertigkeit der Lebens- und Verantwortungsgemeinschaften).»58 In der Folge hat sich der Ständerat auf Antrag seiner Kommission59 dieser angepassten Fassung der Motion angeschlossen und am 7. Juni 2011 die Motion einstimmig an den Bundesrat überwiesen.60

Zur Abklärung der Revisionsbedürftigkeit des Erbrechts sowie der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten beauftragte Bundesamt für Justiz drei externe Gutachter:

– Michelle Cottier, Prof. Dr. iur., MA, Ordinaria an der Universität Genf

– Peter Breitschmid, Prof. Dr. iur., Ordinarius an der Universität Zürich

– Denis Piotet, Prof. Dr. iur., Ordinarius an der Universität Lausanne

Diese Gutachten wurden innert der vereinbarten Frist erstattet und dienten als Grundlage für die nachfolgenden Revisionsarbeiten.61

5 Umsetzung der Motion Gutzwiller

Der Auftrag des Parlaments soll mit zwei punktuellen Revisionen umgesetzt werden:

56 Bericht der RK-N vom 5. November 2010, abrufbar auf www.parlament.ch/sites/kb/2010/Kommissionsbericht_RK-N_10.3524_2010-11-05.pdf.

57 Votum BR Sommaruga, AB 2011 N 111.

58 Votum Huber (Kommissionssprecherin), AB 2011 N 108.

59 Bericht der RK-S vom 31. März 2011, abrufbar unter www.parlament.ch/sites/kb/2010/Kommissionsbericht_RK-S_10.3524_2011-03-31.pdf.

60 AB 2011 S 489.

61 Die Gutachten sind publiziert in einer gemeinsamen Sondernummer der Zeitschriften notalex und successio.