Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/37: Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) · 9 Seiten

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Anhang 1

Ziffer 1-3 Radioveranstalter mit Leistungsauftrag und Verbreitung im UKW -Band; Planungs-

und Betriebsgrundsä tze und Versorgungsgebiete

Im Frühling 2013 hat das BAKOM in Absprache mit den Akteuren der Branc he eine neue

Rollenverteilung bezüglich der UKW-Netzplanung definiert. Anlass zu dieser neuen Rollenverteilung ist der Umstand, dass die technische Erschliessung der lokalen UKW -Versorgungsgebiete praktisch abgeschlossen ist. Eine zentral gesteuerte UKW -Netzplanung ist daher nicht mehr erforderlich.

Während mit dieser neuen Rollenverteilung die Planung der individuellen Sendernetze grundsätzlich den einzelnen Veranstaltern überlassen wurde, konzentriert sich das BAKOM inzwischen auf seine ursprüngliche Funktion als Regulator, Schieds richter und Wahrer der schweizerischen Interessen gegenüber dem Ausland. Das BAKOM hat ein Handbuch publiziert, welches die Einzelheiten der neuen Aufgabenvert eilung erläutert (vgl. www.bak om.admin.ch > Themen > Radio & Ferns ehen > Verbreitung und Technik > UKW-Verbreitung > Handbuch zur UKW-Frequenzplanung). Diese neue Rollenverteilung hat sich bewährt und wird nun im Anhang 1 entsprechend verankert.

Ziff. 1 Bst. a: Die bisherige Angabe zum UKW-Band II wird von 87.6 auf 87. 5 MHz korrigiert. Das UKW-Band beginnt bei 87.5 MHz, und 87.6 MHz ist bereits der erste Kanal.

bis

Ziff. 1 Bst. a : Der Bundes rat geht davon aus, dass die drahtlos-terrestrische Verbreit ungstechnologie DAB+ längerfristig die UKW-Verbreitung ablöst. Wegen des Verweises in Ziff. 3.3 Abs. 1 auf diesen digitalen Standard wird DAB+ hier referenziert.

Ziff. 2 Abs 1: Wie einleitend erklärt, ist die UKW-Frequenzplanung nicht mehr Aufgabe des BAKOM. Neu haben die Radioveranstalter die Planungs verant wort ung. Die Veranstalter reichen Ges uche um Optimierungen in der UKW-Verbreitung mit einem konkreten technischen Vorschlag ein. Das BAKOM prüft, ob das eingereicht e Vorhaben keinen störenden Einfluss auf die bestehenden Sender und Funknetze ausübt und ob es sich mit den internationalen Vorgaben vereinbar en lässt. Hinzu kommen medienpolitische Überlegungen, z.B. die Verhinderung von vermeidbaren Überreichweiten.

Ziff. 2 Abs 2: Dieser Absatz entspricht dem bisherigen Ziff. 3.1 Abs. 3.

Ziff. 2 Abs. 3: Dieser Absatz entspricht dem bisherigen Ziff. 2 Abs. 2.

Ziff. 2 Abs. 4: Dieser Absatz entspricht dem bisherigen Ziff. 2 Abs. 3.

Ziff. 3.1: Diese Ziffer entspricht der bisherigen Ziff. 3.2 mit einer leichten Modifikation. Auf einen Ausbau im UKW-Sendernetz wird angesichts der voranschreitenden Digitalisierung verzichtet. Neu wird der Begriff "ausgebaut" durch "gewährleistet" ersetzt. Weil die SRG den geforderten Ausbau in "Ortschaften mit über 200 Einwohnerinnen und Einwohnern" heute schon übererfüllt, ist ein Ausbau nicht mehr notwendig. In der Realität hat diese Änderung demnach keine Auswirkungen.

Ziff. 3.2: Adressat dieser Qualit äts vorgaben an die Frequenzplanung war ursprünglich das BAKOM. Das BAKOM nimmt - wie erwähnt - diese Aufgabe nicht mehr wahr, und die Veranstalter können künftig selbst darüber entscheiden, ob sie ihr Programm in einer besseren Qualität als die Konkurrenz anbieten wollen. Die Festlegung von Minimalanforderungen an die Verbreitungsqualität in ihrem Versorgungsgebiet genügt. Diese Anforderungen entsprechen den bisherigen Standards.

Ziff. 3.3 Abs. 1: Der Bundesrat hat sich bereits 2006 zur Digitalisierungsstrategie bekannt. Seither ist die Digitalisierung stark vorangeschritten, und ein Umstieg von UKW auf DAB+ ist möglich. Neu sollen Veranstalter, die ihr Programm auf DAB+ verbreiten, in den Zonen, die sie über DAB+ bedienen, von der UKW-Verbreitungspflicht entbunden werden können. Dies soll vorerst insbesondere Veranstalter entlasten, die aktuell in erneuerungsbedürftige sekundäre UKW -Anlagen investieren müssten. Dies wäre je nach Umständen in Anbetracht der Digitalisierungsbestrebungen unverhältnismässig. Eine planmässige Umstellung ganzer Regionen von UKW auf DAB+ ist derzeit noch nicht aktuell, sondern