Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/39: Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit · 17 Seiten
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NAV genügen sollen. Angestellte Schweiz schlägt vor, die Minimal- und Maximaldauer eines NAV gesetzlich zu regeln und dass die beiden als Verlängerungsvoraussetzungen vorgeschlagenen Kriterien nicht kumulativ, sondern nur alternativ erfüllt sein müssen.
FR, GE, SSV und CSME bedauern, dass die Vorlage nicht vorschlägt, inskünftig weitere Bestimmungen als den Mindestlohn in einem NAV zu regeln. Ein Teilnehmer (NE) bedauert, dass die Voraussetzungen zum Erlass eines NAV nicht weiter gelockert werden.
4.2 Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG)4
30 Teilnehmende (ZH, SZ, NW, GL, ZG, SO, BL, SH, AR, SG, GR, CVP, FDP, sgv, Schweizer Arbeitgeberverband, sbv, SBV, VDK, eine Mehrheit der KAMKO, AGVS, IHK, Vereinigung zürcherischer Arbeitgeberorganisationen, Industrieverein Appenzell Ausserrhoden, senesuisse, Handelskammer beider Basel, SWBV, Solothurner Handelskammer, up! schweiz, KMU-Forum, Gewerbeverband Basel-Stadt) lehnen alle Vorschläge zur Revision des AVEG ab oder sehen keinen Handlungsbedarf, während 19 Teilnehmende (BE, AG, TI, VD, VS, NE, BDP, GPS, SP, SSV, SGB, kv schweiz, Travail.Suisse, Syna, FER, gbs, Angestellte Schweiz, UAPG, EKM) allen Vorschlägen grundsätzlich zustimmen.
FR sieht keine Notwendigkeit für den Kanton in Bezug auf die vorgeschlagenen Massnahmen, erklärt sich jedoch damit einverstanden.
4.2.1 Begründung der Gegner
ZH, SZ, NW, GL, ZG, SO, BL, SH, SG, GR, VDK machen geltend, Ausdruck einer funktionierenden Sozialpartnerschaft müsse eine einvernehmliche Lösung sein, die nicht erreicht werden konnte und nun nicht durch eine Gesetzesanpassung ersetzt werden dürfe. Die Praxis der einvernehmlichen Lösung durch die Sozialpartner habe sich bewährt und solle nicht geändert werden. Der Vorschlag würde den Willen zu gemeinsamen Lösungssuche schwächen, indem vermehrt auf den Regulator verwiesen würde. Das Erfolgsmodell Schweiz würde zugunsten des Staatsinterventionismus geschwächt.
Eine Mehrheit der KAMKO hält fest, die AVE stelle bereits heute einen starken Eingriff in den Arbeitsmarkt dar. Weitere Ausdehnungen kämen einer Kartellisierung gleich, die in Anbetracht der volkswirtschaftlichen Wichtigkeit des Arbeitsmarktes zu vermeiden sei.
NW betont, die Kantone seien selber in der Lage, die Situation auf dem Arbeitsmarkt einzuschätzen und bei Bedarf Massnahmen zu ergreifen.
Up! schweiz lehnt die Vorlage ab und fordert die Streichung des gesamten AVEG.
4.2.2 Begründung der Befürworter
Die Befürworter erachten die vorgeschlagene AVEG-Revision als eine Verbesserung des Schutzes der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch GAV und deren Durchsetzung.
5 der Teilnehmenden, die der Stossrichtung der AVEG-Revision zustimmen, erachten diese in einigen Punkten als zu wenig weitgehend (NE, SP, SGB, kv schweiz, Syna).
Gemäss BE verbessern die vorgeschlagenen Anpassungen im AVEG die Durchsetzbarkeit der schweizerischen Lohnbedingungen deutlich. BE betont aber gleichzeitig, es sei ebenso wichtig, dass solche Anpassungen im Geist der schweizerischen Sozialpartnerschaft einvernehmlich verabschiedet würden.
4 SR 221.215.311