Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/39: Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit · 17 Seiten
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Angestellte Schweiz bewertet den Vorschlag als sinnvoll, dieser führe zu einer Stärkung der Sozialpartnerschaft.
BS und CP haben keine Einwände gegen ein Verfahren auf Gesuch der Sozialpartner hin, betonen aber die Wichtigkeit des Nachweises des Vorliegens von Missbrauch.
c. Vorschläge
ISOLSUISSE und suissetec erachten die Formulierung in Artikel 1a Absatz 1 und 2 „Arbeitszeiten unterbieten“ als nicht korrekt.
4.2.5 Befristete und einmalige Weiterführung einer Allgemeinverbindlichkeit bei
Nichterreichen des Arbeitgeberquorums (Art. 2 Ziff. 3bisAVEG)
36 Teilnehmende (ZH, SZ, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, SG, GR, TG, CVP, FDP, SVP, sgv, Schweizer Arbeitgeberverband, sbv, SBV, VDK, TPK BL, eine Mehrheit der KAMKO, CP, IHK, Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen, Industrieverein Appenzell Ausserrhoden, senesuisse, Handelskammer beider Basel, SWBV, Solothurner Handelskammer, camera di commercio, up! schweiz, KMU-Forum, Gewerbeverband Basel-Stadt, Gastrosuisse) sprechen sich ausdrücklich gegen die Vorlage aus, 28 Teilnehmende (BE, UR, OW, AI, AG, TI, VD, VS, NE, GE, BDP, GPS, SP, SSV, kv schweiz, CSME, TAK, TPK SZ, Syna, FER, ISOLSUISSE, suissetec, VSSU, VSCI, Angestellte Schweiz, UAPG, EKM, SMU) befürworten sie ausdrücklich.
Travail.Suisse stimmt dem Vorschlag unter dem Vorbehalt zu, es bestehe weiterer Handlungsbedarf.
a. Begründung der Gegner
BS, SG, TG, sbv, SBV, IHK, Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen, SWBV, Solothurner Handelskammer und Gastrosuisse lehnen den Vorschlag als problematisch ab, weil dieser es einer Minderheit von Arbeitgebern erlaube, einer Mehrheit Mindestarbeitsbedingungen aufzuzwingen, die Repräsentativität der Regelung wäre nicht mehr gewahrt. Nach Ansicht von senesuisse stellt der Vorschlag die ursprüngliche Bedeutung der Sozialpartnerschaft und den Sinn von GAV grundlegend in Frage, da die Senkung oder der Wegfall des Arbeitgeberquorums zur Folge habe, dass eine ganze Branche den Arbeitsbedingungen unterliegen müsse, die deren Interessen komplett ignorierten.
SH erkennt keinen Rechtfertigungsgrund für eine Abweichung vom Arbeitgeberquorum, das Vorgehen führte bei den Betroffenen auf Unverständnis und Rechtsunsicherheit und die AVE verlöre an Akzeptanz.
Die CVP betont, an der demokratischen Legitimität der AVE dürfe nicht gerüttelt werden.
FDP und sgv schliessen ein in Frage stellen der Grundprinzipien der AVE aus. Für den Schweizer Arbeitgeberverband und den SBV ist eine einseitige Verlagerung des Gleichgewichts zugunsten der Arbeitnehmerseite nicht nachvollziehbar und sinnvoll.
Die SVP und die Solothurner Handelskammer beurteilen den Vorschlag als die Einführung einer informellen Zwangsmitgliedschaft.
Gemäss sgv ist es Sache der Arbeitgeber, ihren Organisationsgrad rechtzeitig anzupassen und Mitglieder zu akquirieren, um das Arbeitgeberquorum zu erfüllen.
Die camera di commercio erachtet die bestehenden Bestimmungen als ausreichend und sieht keine Notwendigkeit, diese anzupassen.
Gastrosuisse spricht sich dafür aus, dass der Staat nur in Ausnahmefällen in die allgemeine Vertragsfreiheit eingreift. Dieser Eingriff rechtfertige sich bei der ordentlichen AVE, indem mittels Quoren der demokratische Mehrheitswille sichergestellt werde.