Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/39: Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit · 17 Seiten
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1 Übersicht
Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit dauerte vom 19. September 2014 bis zum 19. Dezember 2014. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Verbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise.
Es nahmen alle Kantone, 6 politische Parteien und 40 interessierte Organisationen zum Entwurf Stellung. Insgesamt gingen damit 72 Stellungnahmen ein.
2 Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet1.
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien und Organisationen, die eine Stellungnahme eingereicht haben, findet sich im Anhang.
3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1 Generelle Beurteilung der Revision
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden (40) steht der Vorlage kritisch gegenüber, lehnt sie gänzlich oder grösstenteils ab, während eine Minderheit (30) die Bestrebungen zur Optimierung der Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen (FlaM) befürwortet und die Vorlage als Zeichen wertet, dass die FlaM auch im unsicheren Kontext der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beibehalten und verstärkt werden wollen. 2 Teilnehmende äusserten sich nur zu Teilbereichen der Vorlage. Nicht alle Teilnehmenden äusserten sich zu allen der vorgeschlagenen Massnahmen.
34 Vernehmlassungsteilnehmende (ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BL, SH, AR,
SG, GR, CVP, FDP, SVP, sgv, Schweizerischer Arbeitgeberverband, VDK, KAMKO, TPK BL, TPK LU, TAK, TPK SZ, AGVS, IHK, Industrieverein Appenzell Ausserrhoden, senesuisse, Handelskammer beider Basel, Solothurner Handelskammer, Camera di commercio, Gewerbeverband Basel-Stadt, Gastrosuisse) werfen die Frage auf, ob momentan der richtige Zeitpunkt sei, gesetzliche Anpassungen bei den FlaM in Angriff zu nehmen, da sich die Ausgangslage mit Annahme der Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ (MEI) am 9. Februar 2014 grundlegend verändert habe. Die Frage nach der Form der Weiterführung der FlaM könne erst beantwortet werden, wenn das neue Zulassungssystem nach Umsetzung der erwähnten Initiative bekannt sei. Zu diesem Zeitpunkt müsse beurteilt werden, welche FlaM noch sinnvoll seien. Gastrosuisse fordert die Sistierung der Vorlage und eine Neubeurteilung nach Umsetzung der MEI.
3.2 Argumente der Gegner
Die Kritiker der Vorlage sehen keine Notwendigkeit, die arbeitsmarktlichen Instrumente grundsätzlich weiter auszubauen, da sie die FlaM als gut funktionierend und wirksam bewerten (ZH, SZ, NW, GL, ZG, SO, BL, SH, SG, CVP, FDP, sgv, Schweizerischer Arbeitgeberverband, sbv, SBV, VDK, TPK BL, AGVS, IHK, Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen, SMU, SWBV, Gewerbeverband Basel-Stadt, Gastrosuisse). Es sei auch nicht, wie befürchtet, ein allgemeiner Druck auf die Löhne aufgrund der Einführung der Personenfreizügigkeit festgestellt worden.
1 Schweizerischer Gemeindeverband, tripartite Kommission des Kantons Jura.