Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/39: Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit · 17 Seiten

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KAMKO, CSME, TAK, TPK SZ, ISOLSUISSE, suissetec, IHK, Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen, Industrieverein Appenzell Ausserrhoden, SMU, senesuisse, Handelskammer beider Basel, SWBV, Solothurner Handelskammer, Camera di commercio, up! schweiz, KMU-Forum, Gewerbeverband Basel-Stadt, Gastrosuisse) lehnen das vorgeschlagene zusätzliche Verfahren auf erleichterte AVE ausdrücklich ab, während 21 Teilnehmende (BE, BS, AI, AG, TI, VD, VS, NE, BDP, GPS, SP, SSV, SGB, kv schweiz, Travail.Suisse, Syna, FER, CP, Angestellte Schweiz, UAPG, EKM) dem vorgeschlagenen Verfahren ausdrücklich zustimmen.

a. Begründung der Gegner

UR, TG, TAK lehnen das zusätzliche vorgeschlagene Verfahren mit der Begründung ab, die Sozialpartner seien in der tripartiten Kommission vertreten und könnten dort ihren Einfluss geltend machen. SH, TG, sgv und sbv machen geltend, der Vorschlag schwäche die Kompetenzen der tripartiten Kommission und schmälere die Zusammenarbeit grundlos. TPK BL hält fest, die vorgeschlagene Änderung stelle die Befugnisse und Aufgaben der TPK in Frage,

was einer professionellen Vollzugstätigkeit nicht förderlich sein könne.

Die CVP sieht keinen Handlungsbedarf (ebenso SBV) und erwartet einen Mehraufwand für die kantonalen Behörden und die tripartiten Kommissionen. Die CVP begrüsst hingegen die vorgeschlagene Frist im Rahmen des Verfahrens auf erleichterte AVE.

Die FDP lehnt den Vorschlag mit der Begründung ab, die tripartiten Kommissionen seien in der Lage, die Notwendigkeit einer AVE einzuschätzen, Doppelspurigkeiten seien zu vermeiden.

Der Schweizer Arbeitgeberverband beurteilt den Vorschlag als Gefahr für die Grundlagen der heutigen Sozialpartnerschaft und erwartet durch den Anstieg von allgemeinverbindlich erklärten GAV eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.

Die Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen sieht keinen Grund, die Aufgaben der tripartiten Kommissionen einzuschränken und hält fest, der Entscheid über die Notwendigkeit von FlaM dürfe nicht nur den GAV-Parteien überlassen werden, welche primär eigene Interessen verfolgten.

Solothurner Handelskammer und up! schweiz halten fest, eine Kompetenzverlagerung von den tripartiten Kommissionen zu den GAV-Vertragsparteien widerspreche Sinn und Geist der FlaM bzw. sei ein ordnungspolitischer Fehlgriff.

Gastrosuisse erachtet den Vorschlag als Zweckentfremdung des Verfahrens auf erleichterte AVE, im weitesten Sinne werde eine zweite ordentliche AVE geschaffen. Die ordentliche AVE solle gefördert und ausserordentliche Massnahmen durch die tripartiten Kommissionen nur in Ausnahmefällen zugelassen werden.

sgv, ISOLSUISSE, suissetec und SMU werfen die Frage auf nach den Konsequenzen, wenn Sozialpartner untergeordneter Bedeutung den Prozess anstossen würden.

GE erwartet durch das vorgeschlagene Verfahren keinen Zeitgewinn beim Erlass einer erleichterten AVE.

b. Begründung der Befürworter

Der Vorschlag führt aus Sicht des SGB zu einer Verbesserung des Schutzes durch GAV in der Schweiz.

TI beurteilt den Vorschlag positiv, da den Sozialpartnern schon immer eine prioritäre Rolle im Kampf gegen Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt zukomme.

JU, kv schweiz und Travail.Suisse erwarten, dass das vorgeschlagene Verfahren rascher sein wird als das bisherige.