Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/39: Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit · 17 Seiten
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IHK, Solothurner Handelskammer und Camera di commercio erachten es als schwer verständlich, dass die positive Beurteilung der Wirksamkeit der FlaM zu weiteren Anpassungen führen sollen und kritisieren die Vorlage als Missbrauch des Gesetzgebungsprozesses (IHK, Solothurner Handelskammer).
CVP, sgv, Schweizerischer Arbeitgeberverband, AGVS, IHK, Solothurner Handelskammer, up! schweiz, Gewerbeverband Basel-Stadt und Gastrosuisse kritisieren, dass die vorgeschlagenen Massnahmen in gleichem Mass in- und ausländische Unternehmen treffen. Somit bestehe kein Bezug mehr zur Personenfreizügigkeit.
Die Vorlage führt nach Ansicht verschiedener Gegner zu einer Überregulierung des Arbeitsmarktes, zu vermehrt administrativem Aufwand (CVP, SVP, sbv, senesuisse, Camera di commercio) und zu einer Schwächung und Einschränkung des liberalen Arbeitsmarktes (SVP, Vereinigung Züricherischer Arbeitgeberorganisationen, Industrieverein von Appenzell Ausserrhoden) und stehe nicht im Einklang mit dem Schweizer Arbeitsrecht (AR, Handelskammer beider Basel). Arbeitgeberverband, IHK und Solothurner Handelskammer argumentieren, die Vorlage führe zu einer starken Erhöhung der Komplexität der FlaM. Die FDP hält fest, die Vorlage sei keine Optimierung der FlaM, sondern eine Verschärfung, die vom bewährten Konzept abweiche. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes handelt es sich um einen Massnahmenkatalog, der über die Missbrauchsbekämpfung hinausgeht.
Kritisiert wird zudem, dass, obwohl sich die Sozialpartner nicht auf Massnahmen einigen konnten, dennoch solche vorgeschlagen wurden (FDP, VDK).
Die SMU macht geltend, staatliche Eingriffe in die unternehmerische Freiheit sollten sich auf ein Minimum beschränken und gut funktionierende Konstrukte wie die Sozialpartnerschaft und die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) seien nicht zu gefährden. Die camera di commercio teilt die Ansicht, die Sozialpartnerschaft dürfe nicht durch übertriebene Regeln, die den Markt lähmten, gefährdet werden.
up! schweiz kritisiert die FlaM als solche als der liberalen Haltung widersprechend und fordert deren gänzliche Abschaffung. Zudem seien Anstrengungen zu unternehmen, den Schweizer Arbeitsmarkt wieder zu liberalisieren.
FR stellt sich nicht grundsätzlich gegen die Vorlage, sieht jedoch keine Notwendigkeit für den eigenen Kanton, da in der Vergangenheit die nötigen Massnahmen für exponierte Branchen getroffen werden konnten.
Die KAMKO sieht vorwiegend anderen Handlungsbedarf als die vorgeschlagenen Massnahmen, wie die Schliessung von Lücken in Bezug auf das gesetzlich rudimentär geregelte Verständigungsverfahren (Art. 360b OR2).
AR lehnt die Vorlage ab und stellt die Wirksamkeit der FlaM entgegen den Aussagen im erläuternden Bericht in Frage.
Zahlreiche der Vernehmlassungsteilnehmenden sehen keine Notwendigkeit für die Vorlage, jedoch Handlungsbedarf im Bereich der Vollzugsoptimierung (ZH, LU, SZ, NW, GL, ZG, SO, BL, SH, SG, TG, FDP, SBV, VDK, TPK BL, TPK LU, KMU-Forum, Gewerbeverband Basel-Stadt zusätzlich mit der Forderung nach Massnahmen zur Einführung einer Dienstleistungssperre bei Nichtleisten der Kaution).
3.3 Argumente der Befürworter
VD und VS begrüssen den Willen des Bundesrates ausdrücklich, die FlaM zu verstärken. VD weist jedoch darauf hin, die vorgeschlagenen Änderungen seien nur kohärent, wenn deren
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