Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/39: Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit · 28 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 1Fedlex · Erläuternder Bericht

Eidgenössisches Departement für

Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Direktion für Arbeit

Bundesgesetz zur Optimierung der

flankierenden Massnahmen zur

Personenfreizügigkeit

Erläuternder Bericht

September 2014

Übersicht

Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit haben sich in den vergangenen zehn Jahren grundsätzlich bewährt. Dennoch kann die Wirksamkeit verschie-

dener dieser Massnahmen weiter optimiert werden, namentlich indem die Obergrenze des Geldbetrags der Sanktionen bei Verstössen gegen die in der Schweiz geltenden

minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen erhöht, die Voraussetzungen zur Verlänge-

rung eines Normalarbeitsvertrages nach Artikel 360a des Obligationenrechts definiert

sowie das Verfahren für die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamt-

arbeitsverträgen verbessert wird. Ausgangslage

Die am 1. Juni 2004 in Kraft getretenen flankierenden Massnahmen gewährleisten einen wirksamen Schutz der in- und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohnunterbietungen und Verstössen gegen die Arbeitsbedingungen. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen werden der Arbeitsmarkt beobachtet und die Arbeitsbedingungen kontrolliert, um bei der Feststellung von Missbräuchen Massnahmen auf individueller und genereller Ebene ergreifen zu können. Ein wachsendes Netz von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen, eine intensive Beobachtung und Kontrolle des Arbeitsmarktes, und wenn nötig der Erlass von Mindestlöhnen in Normalarbeitsverträgen nach Artikel 360a des Obligationenrechts oder in erleichtert allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen haben dazu beigetragen, dass die üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen in den betroffenen Branchen trotz erhöhter Zuwanderung nicht erodiert sind. Die flankierenden Massnahmen wurden seit deren Inkrafttreten mehrfach verstärkt und der Vollzug verbessert.

Gestützt auf den Bericht einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Sozialpartner und der Kantone hat der Bundesrat am 26. März 2014 Massnahmen zur weiteren Verbesserung der flankierenden Massnahmen beschlossen.

Inhalt der Vorlage

Auf Gesetzesebene sollen folgende neue Massnahmen umgesetzt und folgende bestehende Massnahmen verstärkt werden: