Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/39: Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit · 17 Seiten
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b. Begründung der Befürworter
VS begrüsst den durch den Vorschlag zustande kommenden Schutz.
Aus Sicht des SMU rechtfertigt sich die vorgeschlagene Ausnahme aus sozialpolitischer und rechtssicherheitlicher Sicht, da es sich dabei um eine einmalige Ausnahme handle, das Arbeitgeberquorum bereits einmal erreicht worden sei und keine materiellen Änderungen möglich seien. SMU bringt allerdings einen Vorbehalt betreffen Dauer der Verlängerung und Gesuch um Verlängerung an.
TI beurteilt den Vorschlag als akzeptabel, hatte sich jedoch bereits früher für eine Variante ausgesprochen, welche vorsah, ausnahmsweise auf das Arbeitgeberquorum zu verzichten, wenn dies von den repräsentativen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden beantragt wird.
c. Vorschläge und Vorbehalte
Der SP geht der Vorschlag zu wenig weit. Sie sieht eine Lösung des Problems nur durch grundsätzliche Ausnahmemöglichkeiten beim Arbeitgeberquorum oder durch Streichung des Arbeitgeberquorums. Der SGB fordert ebenfalls die Abschaffung des Arbeitgeberquorums. Aus Sicht von kv schweiz ist das Arbeitgeberquorum zu hoch. Da die AVE im öffentlichen Interesse liege, solle die Zustimmung der massgeblichen Sozialpartner entscheidend sein.
Syna fordert eine Verlängerung um 5, anstatt wie vorgeschlagen, um 3 Jahre sowie die Möglichkeit, unter besonderen Umständen von allen Quoren abweichen zu können. SMU erachtet die vorgeschlagene Verlängerung um 3 Jahre als zu lang und schlägt maximal 2 Jahre vor sowie die Begründung des Verlängerungsgesuchs, worin zu erläutern sei, wie das Arbeitgeberquorum wieder erreicht werden solle. Zudem sollten die Behörden diesen Gesuchen nur äussert zurückhaltend begegnen.
Dem VSSU geht der Vorschlag in die richtige Richtung, jedoch zu wenig weit (ebenso VSCI, der sich für eine Reduktion des Arbeitgeberquorums ausspricht) und schlägt vor, aus-
nahmsweise vom Arbeitnehmer- und Arbeitgeberquorum absehen zu können. Im letzteren Fall müsste das gemischte Quorum 75% betragen.
VD schlägt vor, die Einführung eines fliessenden Quorums (Mittelwert zwischen dem Arbeitnehmer- und dem Arbeitgeberquorum) zu prüfen.
CP lehnt den Vorschlag ab, hält aber fest, dass es in gewissen Branchen Probleme gebe, das Arbeitgeberquorum zu erreichen und stellt sich nicht gegen die Einführung einer Lösung, die ein Arbeitnehmerquorum von 50% und ein Arbeitgeberquorum vorsähe, das bis auf 35% sinken könnte, vorausgesetzt, dass das gemischte Quorum bei mindestens 65% läge. CP zieht ebenfalls fliessende Quoren in Betracht (Arbeitgeberquorum zwischen 35% und 50%, gemischtes Quorum zwischen 65% und 50%).
TI schlägt vor, im italienischen Gesetzestext unter Artikel 2 Ziffer 3bis„prorogazione“ durch „proroga“ zu ersetzen.
4.3 Entsendegesetz (EntsG)5: Erhöhung der Obergrenze der Verwaltungssanktionen (Art. 9 Abs. 2 EntsG)
Insgesamt befürworten 52 der Vernehmlassungsteilnehmenden ausdrücklich die vorgeschlagene Erhöhung der Obergrenze der Verwaltungssanktionen, darunter 23 Kantone (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AI, SG, GR, AG, TI, VS, NE, GE, JU), 5 politische Parteien (BDP, CVP, FDP, GPS, SP) sowie 24 weitere interessierte Organisationen (SSV, SGB, kv schweiz, Travail.Suisse, SBV, VDK, KAMKO, CSME, TPK BL, TPK LU, TAK, TPK SZ, Syna, FER, CP, gbs, ISOLSUISSE, suissetec, Angestellte Schweiz,
UAPG, EKM, SMU, Camera di commercio, KMU-Forum). CP befürwortet allerdings nur eine
5 SR 823.20