Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/39: Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit · 17 Seiten
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Kompatibilität mit dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der MEI, der derzeit ausgearbeitet werde, sichergestellt sei.
GE, CSME, SSV und TI werten die Vorlage als starkes Signal, im unsicheren Kontext der Umsetzung der MEI die FlaM beibehalten und verstärken zu wollen und begrüssen dies. AI unterstützt die Vorlage, obwohl sich die FlaM nach Annahme der MEI in Schwebe befänden. Die EKM begrüsst die Stossrichtung der Optimierung der FlaM im Kontext der MEI, da diese staatliche Steuerungsinstrumente der Zuwanderung und geeignet seien, Missbräuche gegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen einfach zu identifizieren und zu sanktionieren.
NE hält fest, die Personenfreizügigkeit habe nicht zu einem starken Lohndruck geführt, es sei allerdings auch nicht zu gar keinem Druck auf die Löhne und den Arbeitsmarkt gekommen. Die Abstimmung vom 9. Februar 2014 habe gezeigt, dass in der Bevölkerung die Befürchtung von Lohndruck bestehe. Aus diesen Gründen bestehe eine Notwendigkeit zur Verstärkung der Kontrollen und der Arbeitsmarktbeobachtung. Diese Haltung teilen SGB, kv schweiz und gbs. BS hält fest, die FlaM würden einen wirksamen Schutz vor Lohn- und Sozialdumping bieten und es sei kein Lohndruck festgestellt worden, Handlungsbedarf sei jedoch nicht von der Hand zu weisen.
AI, AG und VS beurteilen die vorgeschlagenen Anpassungen als moderat und als sinnvolle Vollzugverbesserungen bei den FlaM.
FER, Angestellte Schweiz und EKM fordern neben der vorgeschlagenen Revision der FlaM die Vereinheitlichung der Praxis in den Kantonen und eine konsequente Anwendung der Instrumente der FlaM.
Verschiedene der Befürworter erachten die Vorlage als zu wenig weit gehend und verlangen weitere Massnahmen zum Schutz der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen und der Bekämpfung von Missbräuchen (TI, NE, BDP, GPS, SP, SGB, kv schweiz,
Travail.Suisse, Syna, Angestellte Schweiz, UAPG). Verschiedene der Befürworter halten fest, die Massnahmen müssten über den Arbeitsmarkt hinaus ausgeweitet werden, um die öffentliche Akzeptanz der Personenfreizügigkeit zu stärken.
Gefordert wird namentlich die Förderung von GAV mit Mindestlöhnen (GPS), die AVE von GAV aus öffentlichem Interesse (GPS, SP, SGB), die Vereinfachung der AVE von GAV (Travail.Suisse, gbs), die Abschaffung des Arbeitgeberquorums (SP, SGB, Syna), der präventive Erlass von Normalarbeitsverträgen (NAV) aus öffentlichem Interesse (SP, SGB,
Travail.Suisse, Syna), die Verbesserung des Schutzes für Arbeitnehmervertreter (GPS, SP, SGB), verstärkte Kontrollen in Grenzregionen (GPS), Arbeitsunterbrüche auf Baustellen (SP, SGB, VD, UAPG), die Evaluation und die Prüfung oder Einführung weiterer Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit (Travail.Suisse, Syna, TI) sowie im Bereich der Subunternehmerhaftung (Travail.Suisse), die Zutrittsberechtigung für Arbeitnehmerorganisationen auf Baustellen (SGB) oder die Verstärkung der Aufsicht des Bundes über den Vollzug der FlaM (BDP). TI erachtet die Prüfung weiterer Massnahmen bei den FlaM auch nach Annahme der MEI als sinnvoll.
NE schlägt eine Totalrevision der FlaM vor unter Berücksichtigung der bis anhin im Vollzug gemachten Erfahrungen.
Die BDP fordert zusätzlich Massnahmen gegen den Fachkräftemangel, wie die Erhöhung der Arbeitsmarktchancen für berufstätige Frauen und über 50-jährige, in Branchen mit Fachkräftemangel eine Bildungsoffensive mit verkürzten Ausbildungsangeboten als Beitrag zu Entakademisierung sowie die rasche Aufnahme von anerkannten Flüchtlingen in den Arbeitsprozess zur Reduktion der Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte. Zur raschen Umsetzung dieser Massnahmen fordert die BDP ein Koordinationsgremium aus Vertretern des Bundesrates, der Kantone, der Wirtschaft und der Sozialpartner.