Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1026Fedlex · Vorlage
6.4 Gianduja-Haselnussschokolade
6.4.1 Wird die Bezeichnung Schokolade jedoch ergänzt mit dem Ausdruck «Gianduja»-Haselnuss- (oder eine von «Gianduja» abgeleitete Bezeichnung), so muss das Erzeugnis aus Schokolade hergestellt sein mit:
a. Gesamtkakaotrockenmasse mindestens 32 Massenprozent
(bezogen auf den Schokoladeanteil)
b. entölte Kakaotrockenmasse mindestens 8 Massenprozent
(bezogen auf den Schokoladeanteil)
c. fein gemahlene Haselnüsse mindestens 20 Massenprozent und
höchstens 40 Massenprozent (bezogen auf das Endprodukt)
6.4.2 Folgende Zusätze sind zulässig:
a. Milch und/oder aus verdampfter Milch stammende Milchtrockenmasse in einem solchen Verhältnis, dass das Enderzeugnis nicht mehr als 5 % Milchtrockenmasse enthält,
b. Mandeln, Haselnüsse und andere Nüsse, ganz oder in Stücken, wenn das Gewicht dieser Zusätze, einschliesslich der gemahlenen Haselnüsse, 60% des Gesamtgewichts des Erzeugnisses nicht übersteigt.
7. Erzeugnisse auf der Basis von Milchschokolade
7.1 Milchschokolade
Erzeugnis aus Kakaoerzeugnissen, Zuckerarten und Milch oder Milcherzeugnissen, das vorbehältlich Ziffer 7.2 - 7.4, , folgende Merkmale hat (Berechnung nach Art. 53):
a. Gesamtkakaotrockenmasse mindestens 25 Massenprozent
b. Milchtrockenmasse mindestens 14 Massenprozent aus teil-
weise oder vollständig getrockneter Vollmilch, teil- oder vollentrahmter Milch, Rahm, teilweise oder vollständig getrocknetem Rahm, Butter oder Milchfett
c. entölte Kakaotrockenmasse mindestens 2,5 Massenprozent
d. Milchfett mindestens 3,5 Massenprozent
e. Gesamtfettgehalt mindestens 25 Massenprozent
(aus Kakaobutter und Milchfett)
7.2 Milchschokoladestreusel, Milchschokoladeflocken
Wird die Bezeichnung «Milchschokolade» ergänzt mit «-streusel» oder «- flocken», so muss das Erzeugnis in Form von Streuseln oder Flocken folgende Merkmale aufweisen:
a. Gesamtkakaotrockenmasse mindestens 20 Massenprozent
b. Milchtrockenmasse mindestens 12 Massenprozent aus teil-