Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1027Fedlex · Vorlage
weise oder vollständig getrockneter Vollmilch, teil- oder vollentrahmter Milch, Rahm, teilweise oder vollständig getrocknetem Rahm, Butter oder Milchfett
c. entölte Kakaotrockenmasse mindestens 2,5 Massenprozent
d. Gesamtfett mindestens 12 Massenprozent
(aus Kakaobutter und Milchfett)
7.3 Milchschokoladeüberzugsmasse
Wird die Bezeichnung Milchschokolade jedoch ergänzt mit dem Ausdruck «- kuvertüre», so muss das Erzeugnis folgende Merkmale aufweisen
Gesamtfettgehalt (aus Kakaobutter
und Milchfett) mindestens 31 Massenprozent
7.4 Gianduja-Haselnussmilchschokolade
7.4.1 Wird die Bezeichnung Milchschokolade jedoch ergänzt mit dem Ausdruck «Gianduja»-Haselnuss- (oder eine von «Gianduja» abgeleitete Bezeichnung), so muss das Erzeugnis aus Milchschokolade hergestellt sein mit:
a. Gesamtmilchtrockenmasse mindestens 10 Massenprozent
(bezogen auf den Schokoladeanteil), aus teilweise oder vollständig getrockneter Vollmilch, teil- oder vollentrahmter Milch, Rahm, teilweise oder vollständig getrocknetem Rahm, Butter oder Milchfett
b. fein gemahlene Haselnüsse mindestens 15 und höchstens 40 Massen-
prozent (bezogen auf das Endprodukt)
7.4.2 Folgende Zusätze sind zulässig:
Mandeln, Haselnüsse und andere Nüsse, ganz oder in Stücken, wenn das Gewicht dieser Zusätze, einschliesslich der gemahlenen Haselnüsse, 60% des Gesamtgewichts des Erzeugnisses nicht übersteigt.
7.5 Rahmschokolade
Wird in der Bezeichnung «Milchschokolade» das Wort «Milch-» ersetzt durch das Wort «Rahm», muss das Erzeugnis aus Milchschokolade folgende Merkmale aufweisen (Berechnung nach Art. 53):
Milchfett mindestens 5,5 Massenprozent