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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1097Fedlex · Vorlage

1. auf den Rat unabhängiger Fachleute auf dem Gebiet der Medizin, der Ernährung oder der Säuglings- und Kleinkinderpflege, und

2. unter Berücksichtigung der Wachstums- und Entwicklungsbedürfnisse des einzelnen Säuglings;

c. der physiologische Energiewert, ausgedrückt in kJ und kcal, und der Gehalt an Proteinen, Kohlenhydraten und Fetten, ausgedrückt in Zahlenwerten, je 100 ml des verzehrsfertigen Erzeugnisses;

d. Angaben über die durchschnittliche Menge aller in Anhang 6 enthaltenen Mineralstoffe und Vitamine und gegebenenfalls die Menge an Cholin, Inositol und L-Carnitin je 100 ml der genussfertigen Zubereitung;

e. eine Anleitung zur richtigen Zubereitung, Verwendung, Lagerung und Entsorgung des Erzeugnisses sowie die Warnung, dass eine nicht konforme Zubereitung und Lagerung gesundheitsschädlich sein kann;

4 Die Menge der in Anhang 1 aufgeführten Nährstoffe je 100 ml des verzehrsfertigen Erzeugnisses kann zusätzlich aufgeführt werden, sofern eine solche Angabe nicht bereits aufgrund von Absatz 3 Buchstabe d erfolgt.

5 Zusätzlich zur Angabe der Menge an Vitaminen und Mineralstoffen kann der prozentuale Anteil an den in Anhang 6 aufgeführten Referenzwerten angegeben werden.

3. Abschnitt: Getreidebeikost und andere Beikost

Art. 12 Begriff

1 Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder sind Lebensmittel, die den besonderen Ernährungsbedürfnissen von gesunden Säuglingen und Kleinkindern zwischen fünf Monaten und drei Jahren entsprechen.

2 Sie sind zum Verzehr bestimmt:

a. während der Entwöhnung der Säuglinge;

b. zur Ergänzung der Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern; oder

c. zur allmählichen Umstellung auf normale Kost.

3 Nicht als Beikost gilt Milch, die für Kleinkinder bestimmt ist.

Art. 13 Anforderungen

1 Getreidebeikost darf angeboten werden als:

a. einfache Getreideprodukte, die mit Milch oder anderen geeigneten nahrhaften Flüssigkeiten zubereitet sind oder damit zubereitet werden;

b. Getreideprodukte mit einem zugesetzten proteinreichen Lebensmittel, die mit Wasser oder anderen proteinfreien Flüssigkeiten zubereitet sind oder damit zubereitet werden müssen;