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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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Anlage 8

Vorschriften für die Behandlung von Wein mit Chitosan aus Pilzen und für die Behand-

lung von Wein mit Chitin-Glucan aus Pilzen

Anwendungsbereiche:

a) Verringerung des Gehalts an Schwermetallen, insbesondere Eisen, Blei, Kadmium und Kupfer;

b) Vermeidung der Eisentrübung und der Kupfertrübung;

c) Verringerung etwaiger Schadstoffe, insbesondere Ochratoxin A;

d) Verringerung der Populationen unerwünschter Mikroorganismen, insbesondere der

Brettanomyces (ausschliesslich durch Behandlung mit Chitosan).

Vorschriften:

Die zu verwendenden Dosen werden nach vorherigem Versuch bestimmt. Die Höchstdosis beträgt:

- 100 g/hl für die Anwendungen nach den Buchstaben a und b,

- 500 g/hl für die Anwendung nach Buchstabe c,

- 10 g/hl für die Anwendung nach Buchstabe d.

- Das Geläger muss mit physikalischen Mitteln entfernt werden.