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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
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Anlage 8
Vorschriften für die Behandlung von Wein mit Chitosan aus Pilzen und für die Behand-
lung von Wein mit Chitin-Glucan aus Pilzen
Anwendungsbereiche:
a) Verringerung des Gehalts an Schwermetallen, insbesondere Eisen, Blei, Kadmium und Kupfer;
b) Vermeidung der Eisentrübung und der Kupfertrübung;
c) Verringerung etwaiger Schadstoffe, insbesondere Ochratoxin A;
d) Verringerung der Populationen unerwünschter Mikroorganismen, insbesondere der
Brettanomyces (ausschliesslich durch Behandlung mit Chitosan).
Vorschriften:
Die zu verwendenden Dosen werden nach vorherigem Versuch bestimmt. Die Höchstdosis beträgt:
- 100 g/hl für die Anwendungen nach den Buchstaben a und b,
- 500 g/hl für die Anwendung nach Buchstabe c,
- 10 g/hl für die Anwendung nach Buchstabe d.
- Das Geläger muss mit physikalischen Mitteln entfernt werden.