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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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Anlage 7

Vorschriften für die Behandlung mit Kationenaustauschern zur Weinsteinstabilisierung

Die Behandlung mit Kationenaustauschern dient zur Verhinderung der Ausfällung von Kaliumhydrogentartrat und Kalziumtartrat (sowie anderer Kalziumsalze) in Wein.

Vorschriften

1. Die Behandlung muss auf die Beseitigung überschüssiger Kationen begrenzt werden.

- Der Wein muss zuerst kältebehandelt werden.

- Nur ein minimaler Teil des Weins, der zur Stabilität notwendig ist, wird mit Kationenaustauschern behandelt.

2. Die Behandlung muss mit Kationenaustauschharzen, die im sauren Zyklus erneuert wer-

den, erfolgen.

3. Ihre Verwendung darf nicht zu übermässigen Änderungen des physikalisch-chemischen

Aufbaus und der sensorischen Eigenschaften des Weins führen; dabei müssen die Grenzwerte in Nummer 3 der Monographie «Kationenaustauschharze» des von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein veröffentlichten Internationalen Önologischen Kodex eingehalten werden.