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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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Anhang 5 (Art. 4 Abs. 1 Bst. b und 2 Bst. c Ziff. 2)

Bedingungen für die Herstellung thermisch gewonnener Reaktionsaromen und Höchstmengen bestimmter Stoffe in thermisch gewonnenen Reaktionsaromen

1 Bedingungen der Herstellung von thermisch gewonnenen Reaktionsaromen

Die Temperatur der Erzeugnisse bei der Verarbeitung darf 180 °C nicht überschreiten.

Die Dauer der thermischen Verarbeitung darf 15 Minuten bei 180 °C nicht überschreiten, wobei sich die Verarbeitungszeit bei niedrigeren Temperaturen verlängern kann, z. B. durch Verdoppelung der Erhitzungsdauer bei jeder Senkung der Temperatur um 10 °C, bis zu einer Höchstdauer von 12 Stunden.

Der pH-Wert darf bei der Verarbeitung 8,0 nicht überschreiten.

2 Höchstmengen von bestimmten Stoffen in thermisch gewonnenen Reaktionsaromen

Stoffe Höchstmengen μg/kg

2-Amino-3,4,8-trimethylimidazo [4,5-f] chi-50

noxalin (4,8-DiMeIQx)

2-Amino-1-methyl-6-phenylimidazol [4,5-b]50

pyridin (PhIP)