Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
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Anhang 5 (Art. 4 Abs. 1 Bst. b und 2 Bst. c Ziff. 2)
Bedingungen für die Herstellung thermisch gewonnener Reaktionsaromen und Höchstmengen bestimmter Stoffe in thermisch gewonnenen Reaktionsaromen
1 Bedingungen der Herstellung von thermisch gewonnenen Reaktionsaromen
Die Temperatur der Erzeugnisse bei der Verarbeitung darf 180 °C nicht überschreiten.
Die Dauer der thermischen Verarbeitung darf 15 Minuten bei 180 °C nicht überschreiten, wobei sich die Verarbeitungszeit bei niedrigeren Temperaturen verlängern kann, z. B. durch Verdoppelung der Erhitzungsdauer bei jeder Senkung der Temperatur um 10 °C, bis zu einer Höchstdauer von 12 Stunden.
Der pH-Wert darf bei der Verarbeitung 8,0 nicht überschreiten.
2 Höchstmengen von bestimmten Stoffen in thermisch gewonnenen Reaktionsaromen
Stoffe Höchstmengen μg/kg
2-Amino-3,4,8-trimethylimidazo [4,5-f] chi-50
noxalin (4,8-DiMeIQx)
2-Amino-1-methyl-6-phenylimidazol [4,5-b]50
pyridin (PhIP)