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Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 50 Seiten

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Technische Verordnung über Abfälle 814.600

2Wenn Deponien aus Kompartimenten verschiedener Typen bestehen, so ist für die Mindestgrösse der ganzen Deponie der Kompartimentstyp mit dem grössten nutzbaren Mindestvolumen massgebend.

3Die kantonalen Behörden können mit Zustimmung des BAFU die Errichtung von Deponien mit geringerem Volumen bewilligen, wenn dies aufgrund der geografischen Gegebenheiten sinnvoll ist.

Art. 39 Bewilligungspflicht

1Wer eine Deponie oder ein neues Kompartiment errichten will, benötigt eine Errichtungsbewilligung der kantonalen Behörde.

2Wer eine Deponie oder ein neues Kompartiment betreiben will, benötigt eine Betriebsbewilligung der kantonalen Behörde.

3Die Bewilligungen werden bei Deponien mit mehreren Kompartimenten jeweils für die einzelnen Kompartimente erteilt.

Art. 40 Errichtungsbewilligung

1Die kantonale Behörde erteilt die Errichtungsbewilligung für eine Deponie oder ein neues Kompartiment, wenn:

a. der Bedarf an Deponievolumen sowie der Standort der Deponie in der Abfallplanung ausgewiesen ist;

b. die nach Artikel 37 geltenden Anforderungen an Standort und Bauwerk von Deponien eingehalten sind.

2Sie legt in der Errichtungsbewilligung fest:

a. den Typ der Deponie oder des Kompartiments;

b. allfällige Beschränkungen der nach Anhang 3 zugelassenen Abfälle;

c. weitere Auflagen und Bedingungen, die zur Einhaltung der Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung erforderlich sind.

Art. 41 Betriebsbewilligung

1Die kantonale Behörde erteilt die Betriebsbewilligung für eine Deponie oder ein neues Kompartiment, wenn:

a. das Deponiebauwerk gemäss der Errichtungsbewilligung ausgeführt wurde;

b. ein Betriebsreglement gemäss Artikel 28 Absatz 2 vorliegt; und

c. der Nachweis über die Deckung der Kosten für Abschluss und Nachsorge erbracht ist.

2Sie prüft die Einhaltung von Absatz 1 Buchstabe a anhand einer Dokumentation des Gesuchstellers und mittels einer Kontrolle des Deponiebauwerks vor Ort.

3Die Behörde legt in der Betriebsbewilligung fest:

a. den Typ der Deponie oder des Kompartiments;