Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 57 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 27Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: N185-0625
Die Vorgabe, wonach 55 Prozent des Energiegehalts von Siedlungsabfällen und Abfällen vergleichbarer Zusammensetzung ausserhalb der Anlagen genutzt werden muss, entspricht einer Energetischen Nettoeffizienz (ENE) von 0.55. Die ENE ist der Quotient der aus der thermischen Behandlungsanlagen für Siedlungsabfälle und Abfällen vergleichbarere Zusammensetzung exportierten Energie und der im Abfall enthaltenen Energie, wobei die Energie von Stützfeuerungen, anderweitig importierte Energie, Strahlungsverluste und der Äquivalenzfaktor von Strom mitberücksichtigt werden. Die Berechnung der ENE soll in der Vollzugshilfe zur TVA näher geregelt werden Diese Kennziffer berücksichtigt wie die in der EU angewendete R1-Kennzahl bzw. die Energieeffizenzberechnung für die Berechtigung für die kostendeckende Einspeisevergütung die höhere Wertigkeit von Strom gegenüber Wärme mit dem Faktor 2.6. Die ENE unterscheidet sich aber von diesen anderen Berechnungsmethoden dadurch, dass sie lediglich die verkaufte Wärme- und Stromenergie als genutzte Energie definiert und den Eigenverbrauch der Anlage nicht berücksichtigt. Mit der Wahl dieser strengeren Effizienzbetrachtung soll erreicht werden, dass die angestrebte Erhöhung der Energieausbeute dem Energieverkauf zugute kommt und dass die Anlagen einen Anreiz zur Optimierung des Eigen-
verbrauchs erhalten. Erste Berechnungen haben ergeben, dass der Durchschnitt der Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) eine ENE-Kennzahl von 0.57 aufweist; dies bei einer Streubreite aller in die Berechnung einbezogener Anlagen von 0.37 bis 0.85. Mit der Festlegung der Mindestanforderung der ENE-Kennzahl von 0.55 werden knapp die Hälfte aller KVA Energieeffizienz-
Massnahmen treffen müssen. Die Erfüllung der Mindestanforderung an die Energieeffizienz bedingt bei diesen Anlagen Investitionen für die energetische Optimierung, die für einige Anlagen - oft aus Gründen eines ungünstigen Standorts – hoch ausfallen können. Sowohl aus ökologischen als auch aus energiepolitischen Gründen ist jedoch die Einführung einer energetischen Mindestanforderung sinnvoll. Dadurch kann erreicht werden, dass langfristig Anlagen an energetisch ungünstigen Standorden nicht mehr erneuert oder redimensioniert werden und die Abfälle in effizientere Anlagen gelenkt werden. Vor diesem Hintergrund sind hohe Investitionskosten, die gemäss der volkswirtschaftlicher Beurteilung (Kapitel 5) die Verbrennungsgebühren in einer Grössenordnung von 15 bis 20 CHF pro Tonne Abfall verteuern können, vertretbar, zumal der durchschnittliche Verbrennungspreis in der Schweiz in den letzten fünf Jahren im gleichen Rahmen abgenommen hat.
Eine weitere spezifische Betriebsvorschrift für Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen betrifft die thermische Behandlung von Sonderabfällen mit gefährlichen halogenierten organischen Verbindungen oder hohen Gehalten an anderen halogenierten Verbindungen. Damit solche Substanzen sicher und vollständig zerstört werden ist eine Verbrennung bei 1100 ºC über 2 Sekunden erforderlich. Solche Bedingungen werden in der Praxis von Sonderabfallverbrennungsanlagen erreicht.
Auch der Ausbrand der Schlacke aus der thermischen Abfallbehandlung wird besonders geregelt. Der Gehalt an organischen Kohlenstoff in der Schlacke hat entscheidenden Einfluss auf das langfristige chemische und physikalische Verhalten auf der Deponie. Untersuchungen an Schlacken aller Schweizer KVA haben ergeben, dass der Gehalt an organischem Kohlenstoff bei allen Proben deutlich unter 3 Prozent liegt. Der vorgeschriebene Wert von 2 Prozent unverbrannte Anteile in der Schlacke ist somit realistisch und erreichbar. Die Konzentration an Kohlenstoff wird mittels dem Glühverlust bestimmt. Mit der festgelegten Temperatur von 550° C wird primär der unverbrannte Kohlenstoff erfasst, bei höheren Temperaturen können Schwankungen infolge Gewichtszunahme durch Oxidation von unvollständig oxidierten metallischen Komponenten wie Eisen das Resultat verfälschen.
Neu sollen Regelungen für die Rückgewinnung von Metallen aus der Filterasche von thermischen Behandlungsanlagen von Siedlungsabfällen definiert werden. Der Begriff „Filterasche“ beschreibt ein Gemisch aus staubförmigen Partikeln aus dem Abgasstrom, die im Kessel und in Elektro- bzw. Gewebefilter abgetrennt werden. Die Filterasche aus der Verbrennung von gemischten Siedlungsabfällen zeichnet sich durch hohe Gehalte an Metallen wie Zink, Aluminium, Blei und Kupfer aus. Mit der so genannten sauren Wäsche, d.h. mit dem sauren Waschwasser der nassen Rauchgaswäsche, können primär Zink und Blei aus der Filterasche extrahiert und zurückgewonnen werden. Das Verfahren der sauren Wäsche wird seit gut 20 Jahren in Schweizer KVA in industriellem Massstab angewendet und stellt heute den Stand der Technik bezüglich Behandlung von Filteraschen dar. Die Aufbereitung des angereicherten Rückstandes aus der Abwasserreinigung der KVA oder direkt in der thermischen Be-
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