Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/77: 10.538 Pa.Iv. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen · 12 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

Die parlamentarische Initiative 10.538 „Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen“ wurde am 17. Dezember 2010 von Nationalrat Jacques Bourgeois eingereicht. Mit der Initiative wird gefordert, dass das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG)1 so zu ändern ist, dass die Lebensmittel vom Geltungsbereich des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" ausgenommen sind.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) beschloss an ihrer Sitzung vom 7. November 2011 mit 13 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die ständerätliche Schwesterkommission (WAK-S) stimmte dem Entscheid der WAK-N am 20. Januar 2012 mit 6 zu 5 Stimmen zu, mit dem Hinweis, dass auch Alternativen (allenfalls ohne Gesetzesänderung) geprüft werden müssen, welche Lebensmittel nicht grundsätzlich und vollständig vom "Cassis-de-Dijon-Prinzip" ausschliessen.

Am 13. November 2012 beauftragte die WAK-N die Verwaltung mit der Erstellung eines detaillierten Berichts zur Evaluation der Auswirkungen der Einführung des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" im Rahmen der Teilrevision des THG von 2010 (vgl. Ziffer 2.3).

Am 23. April 2013 nahm die WAK-N Kenntnis vom oben genannten Bericht und entschied, die Verwaltung mit der Ausarbeitung von mehreren Varianten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative zu beauftragen (vgl. die Ausführungen unter Ziffer 2.5). Sie entschied sich am 25. Februar 2014 für eine Umsetzungsvariante, welche den Ausschluss der Lebensmittel vom "Cassis-de-Dijon-Prinzip" beinhaltet und beauftragte ihr Sekretariat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung mit der Verfassung eines Vorentwurfs und eines erläuternden Berichts.

Da die Frist für die Erarbeitung eines Erlassentwurfes in der Frühjahressession des Jahres 2014 auslief, beantragte die WAK-N beim Nationalrat mit 14 zu 10 Stimmen, die Frist bis zur Frühjahressession 2016 zu verlängern. Eine Minderheit beantragte die Abschreibung. Am 21. März 2014 stimmte der Nationalrat der Fristverlängerung mit 134 zu 48 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu.

Am 20. Mai 2014 prüfte die WAK-N den Vorentwurf und nahm diesen in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 10 Stimmen an. Sie beschloss zudem die Eröffnung einer Vernehmlassung.

2 Grundzüge der Vorlage

2.1 Geltendes Recht

Die Einführung des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" ist Teil der Wachstumspolitik des Bundesrates, welche als eine Priorität die Senkung des hohen Kostenniveaus in der

1 SR 946.51